Erstellt am 19.02.2018 um 09:54 Uhr von BrauseBär
Anders als bei einer Listenwahl, wo er auf der Liste bleiben würde und mit zusätzlichem Aushang darauf hingewiesen werden müsste, werden bei der Personenwahl auf dem Stimmzettel auch nur die aufgeführt, die sich zur Wahl gestellt haben und wählbar sind.
Erstellt am 19.02.2018 um 10:20 Uhr von Pjöööng
Diese Unterscheidung zwischen den Wahlverfahren macht Fitting nicht. In Rn 4 zum § 8 der WO empfiehlt er die Streichung und offizielle Bekanntmachung.
Erstellt am 19.02.2018 um 11:12 Uhr von zuckertuete
Pjöööng
Heisst das, wir streichen als Wahlvorstand den Kandidaten von der Vorschlagsliste und er kommt erst gar nicht auf den Stimmzettel?
Natürlich mit der Info an die Arbeitnehmer das er gekündigt hat und am Tag der Wahl kein Betriebsangehöriger ist.
Habe ich das so richtig verstanden ?
Erstellt am 19.02.2018 um 11:48 Uhr von Pjöööng
So würde ich es machen. Die Bekanntmachung in der gleichen Art / am gleichen Ort wie das Wahlausschreiben.