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BR-Kandidat hat Eigenkündigung durchgeführt

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zuckertuete
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

wir haben am 20.03.2018 Betriebsratswahl. Die Abgabe der Vorschlagslisten ist abgeschlossen. (Personenwahl). Stimmzettel sind in Vorbereitung. Nun hat ein Kandidat auf der Vorschlagsliste, zum 15.03.18 gekündigt.

Frage, bleibt er auf dem Stimmzettel auch wenn er kein Betriebsangehöriger ist oder kann er gestrichen werden.

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Community-Antworten (4)

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BrauseBär

19.02.2018 um 10:54 Uhr

Anders als bei einer Listenwahl, wo er auf der Liste bleiben würde und mit zusätzlichem Aushang darauf hingewiesen werden müsste, werden bei der Personenwahl auf dem Stimmzettel auch nur die aufgeführt, die sich zur Wahl gestellt haben und wählbar sind.

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Pjöööng

19.02.2018 um 11:20 Uhr

Diese Unterscheidung zwischen den Wahlverfahren macht Fitting nicht. In Rn 4 zum § 8 der WO empfiehlt er die Streichung und offizielle Bekanntmachung.

Z
zuckertuete

19.02.2018 um 12:12 Uhr

Pjöööng Heisst das, wir streichen als Wahlvorstand den Kandidaten von der Vorschlagsliste und er kommt erst gar nicht auf den Stimmzettel? Natürlich mit der Info an die Arbeitnehmer das er gekündigt hat und am Tag der Wahl kein Betriebsangehöriger ist. Habe ich das so richtig verstanden ?

P
Pjöööng

19.02.2018 um 12:48 Uhr

So würde ich es machen. Die Bekanntmachung in der gleichen Art / am gleichen Ort wie das Wahlausschreiben.

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