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Wahlvorstand "manipuliert" Wahlvorschlagslisten

S
solotele
Apr 2018 bearbeitet

Nachdem der Wahlvorstand die eingereichten Vorschlagslisten zu einer (Persönlichkeitswahl) verändert hat: Muss vom Listenvertreter sofort nach Veröffentlichung der Liste (vor der Wahl) angefochten werden oder können die Kandidaten erstmal die Wahl in 4 Wochen abwarten?

1.20608

Community-Antworten (8)

K
krambambuli

15.02.2018 um 09:05 Uhr

Was hat er denn manipuliert? Beim vereinfachtem Wahlverfahren bis zu 50 wahlberechtigta AN , ist z.B. die alphabetische Reihenfolge vorgeschrieben.

B
BRHamburg

15.02.2018 um 09:20 Uhr

Welchen Sinn oder Nutzen sollte es haben zuwarten? Der Listenführer sollte umgehend das Gespräch mit dem Wahlvorstand suchen um den Sachverhalt zu klären.

S
solotele

15.02.2018 um 19:56 Uhr

Der Wahlvorstand hat die Kandidaten der 2. Liste plus 3 weitere Kandidaten einfach in die 1. Liste mitaufgenmommen so daß es sich jetzt um eine Persönlichkeitswahl handelt. Abwarten deswegen ob die Wahl vllt. trotzdem im Sinne der 1. Liste ausgeht und wenn nicht die Wahl eben danach erst anfechten um eine Neuwahl zu erzwingen?

C
celestro

15.02.2018 um 21:07 Uhr

Auch wenn anscheinend nicht jede Rückmeldung beachtet wird:

"Beim vereinfachtem Wahlverfahren bis zu 50 wahlberechtigta AN , ist z.B. die alphabetische Reihenfolge vorgeschrieben."

und bis 100 MA kann der AG mit dem WV das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren.

N
nicoline

15.02.2018 um 21:25 Uhr

Versuchen wir es doch einmal anders herum: solotele wie viele wahlberechtigte AN gibt es bei euch? Wenn mehr als 50 welches Wahlverfahren ist vereinbart?

S
solotele

16.02.2018 um 01:09 Uhr

Normales Wahlverfahren bei ca. 150 Wahlberechtigten. Es geht ja auch darum dass der WV die 1. Liste ohne Zustimmung des Listenvertreters einfach mit der 2. Liste u. weiteren Kandidaten ergänzt hat u. es erst dadurch wieder zu einer Pers.-wahl kommt.

P
Pjöööng

16.02.2018 um 11:03 Uhr

Das was der WV hier gemacht hat geht gar nie nicht! Nicht ohne und auch nicht mit Zustimmung der Listenvertreter! Die Aufgaben des Wahlvorstandes sind in der Wahlordnung beschrieben, daran hat sich der WV zu halten

N
nicoline

16.02.2018 um 12:44 Uhr

solotele,

  1. Gespräch mit dem Wahlvorstand suchen
  2. Wenn uneinsichtig, einstweilige Verfügung beantragen, nicht abwarten

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