Erstellt am 08.02.2018 um 09:22 Uhr von uller
wie gesagt, es ist ein heilbarer Mangel. Kasse ist nun mal keine Tätigkeit. Mach es so wie du vorgeschlagen hast. Hefte eine Liste mit den Kandidaten und den Tätigkeiten mit an. Die Stützunterschriften sind davon nicht betroffen, weil sich ja an den Kandidaten nichts ändert, sondern nur die Tätigkeit konkretisiert wird. Kein Unterstützer würde wohl sagen, dass er nicht unterstützt hätte, wenn er gewusst hätte, dass Kandidat xy nicht als Kasse arbeitet sondern als Kassierer.
Erstellt am 08.02.2018 um 10:54 Uhr von Pjöööng
Das ist überhaupt kein Mangel! Der WV hätte diese Liste mit dieser Begründung keinesfalls bemängeln dürfen.
Eine Wahl dient nicht der Fortbildung in deutscher Semantik! Bei der Art der Beschäftigung geht es einzig und alleine darum, dem Wähler die eindeutige Identifizierung der Bewerber zu ermöglichen. Ob da nun "Kassierer", "macht Kasse" oder "Kasse" steht ist völlig Banane.
Um des lieben Friedens willen kann man natürlich die Korrekturen anbringen, dann aber als Beiblatt zur Bewerberliste.
Erstellt am 08.02.2018 um 10:58 Uhr von Mecco
@uller
Vielen Dank für die Antwort, denke auch ich werde es so machen...
Erstellt am 08.02.2018 um 11:01 Uhr von Mecco
@pjöööng
Danke, und haha... super... gutes Argument
Erstellt am 08.02.2018 um 11:08 Uhr von Pjöööng
Fitting vertritt in der RN 9 zum § 6 der WO die Auffassung dass selbst das Fehlen der Berufsangabe kein wesentlicher Verstoß ist, sofern die eindeutige Zuordnung und Individualisierung der Bewerber möglich bleibt.
Erstellt am 08.02.2018 um 16:12 Uhr von Mecco
@Pjöööng
Werde mir den Fitting noch anschauen, will jetzt nichts zitieren was ich nicht gelesen habe... aber lust hätte ich schon. aber danke fürs fundierte wissen!! ihr seid super...