Erstellt am 18.01.2018 um 07:20 Uhr von Erbsenzähler
Natürlich muss der Wahlvorstand neutral sein. Jedoch darf ein Wahlvorstandsmitglied das kandidiert Werbung für sich machen.
Warum sollte ein Wahlvorstand die Aushänge nicht auf der Intranetseite des BRs veröffentlichen? Wo sonst?
Erstellt am 18.01.2018 um 09:09 Uhr von Krambambuli
Naja - wer gerade nichts vom BR wissen will, erfährt so unter Umständen nichts von der Wahl. Neben den üblichen Aushängen zusätzlich, das mag o.k. sein.
Erstellt am 18.01.2018 um 09:24 Uhr von celestro
wenn alle anderen Listen / Kandidaten das (werben dort) auch dürfen, spricht mMn nichts dagegen.
Man sollte hier aber differenzieren. Denn die zwingenden Aushänge sind eher keine "Werbung für den bestehenden BR".