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Wahlvorstand macht Werbung für den bestehenden Betriebsrat

M
mdanz
Apr 2018 bearbeitet

Darf der Wahlvorstand den bestehenden Betriebsrat bewerben? Darf der Wahlvorstand die zwingend zur Wahl gehörenden Aushänge auf der Betriebsrat Intranetseite veröffentlichen? Ist hier nicht eine neutrale Seite erforderlich?

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

18.01.2018 um 08:20 Uhr

Natürlich muss der Wahlvorstand neutral sein. Jedoch darf ein Wahlvorstandsmitglied das kandidiert Werbung für sich machen. Warum sollte ein Wahlvorstand die Aushänge nicht auf der Intranetseite des BRs veröffentlichen? Wo sonst?

K
krambambuli

18.01.2018 um 10:09 Uhr

Naja - wer gerade nichts vom BR wissen will, erfährt so unter Umständen nichts von der Wahl. Neben den üblichen Aushängen zusätzlich, das mag o.k. sein.

C
celestro

18.01.2018 um 10:24 Uhr

wenn alle anderen Listen / Kandidaten das (werben dort) auch dürfen, spricht mMn nichts dagegen.

Man sollte hier aber differenzieren. Denn die zwingenden Aushänge sind eher keine "Werbung für den bestehenden BR".

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