Listenwahl - Darf man privat über Internet Foren Werbung machen für seine eigende Liste?
Darf man Privat über Internet Foren werbung machen für seine eigende Liste? Und darf man den noch bestehenden Betriebsrat schlecht machen wenn man das ausserhalb seiner Arbeitszeit in einem Öffentlichen Forum verübt? Kann der noch bestehende Betriebsrat rechtliche Schritte gegen den Mittarbeiter ausführen was im schlimmsten Falle zur Kündigung führen würde?
Community-Antworten (2)
08.02.2010 um 19:19 Uhr
Werden in diesem Forum Namen genannt? Wie genau wird dort argumentiert? Handelt es sich sogar nur um eine Meinungsäusserung? Entsprechen diese Äusserungen der Wahrheit? Werden Namen genannt?
Ich schätze mal, dass wenn ein MA in seinem Forum nur schreibt das der BR unfähig ist oder wenn er schreibt, der BR hat nicht mehr alle Tassen im Schrank, sind das möglicherweise nur Meinungsäusserungen und können aus meienr Sicht nicht verhindert werden.
08.02.2010 um 22:19 Uhr
Handy Da möchte ich doch Trendy beipflichten.
Ist ein Mitarbeiter der sich zur BR Wahl hat aufstellen lassen mit dem derzeitig amtierenden BR nicht einverstanden und äußert er dies in seiner Freizeit in einem Internetforum, so gehört dies zu seinem Grundrecht der freien Meinungsäußerung und muss wohl von den Betroffenen hingenommen werden. Was anderes ist es bei persönlicher übler Nachrede und von persönlichen Beleidigungen.
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