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frage zur listenwahl!

B
Bresco
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe mir paar foren durchgelesen nur leider habe ich noch keine genaue antwort auf meine frage bekommen. Undzwar geht es darum das in unserem unternehmen (knapp 500 ma) schon seit jahren personenwahlen stattfinden. Jetzt sollen listenwahlen stattfinden. Meinen frage wâren: Wer entscheidet das listenwahlen stattfinden? Darf nur jemand eine listenwahl fordern der NICHT mitglied in einer gewerkschaft ist? Darf eine liste gemischt sein mit gewerkschaftsmitgliedern und welchen die es nicht sind?

ich waere euch echt dankbar wenn ihr mir das beantworten könntet.

Lg

84503

Community-Antworten (3)

B
BRHamburg

26.01.2018 um 05:50 Uhr

Ob Listenwahl oder Personen-Wahl entscheidet sich bei euch da durch ob beim Wahlvorstand eine Liste mit Kandidaten eingereicht wird oder ob mehrere Listen eingereicht werden. Wer auf einer Liste steht entscheidet neben dem Kandidaten in der Regel der Listenführer.

K
krambambuli

26.01.2018 um 09:06 Uhr

Wer das entscheidet? Die Kandidaten. Finden sie sich zu einem Wahlvorschlag zusammen, ist automatisch Personenwahl. Reichen sie beim Wahlvorstand zwei oder mehr Wahlvorschläge ein, ist automatisch Listenwahl.

Da gibt es bei euch wohl Unzufriedenheit mit dem BR, interne Meinungsverschiedenheit oder oppositionelle Gruppen.

C
celestro

26.01.2018 um 10:30 Uhr

"Jetzt sollen listenwahlen stattfinden."

Wer hat das denn gesagt ?

Der Wahlvorstand fordert die Leute auf, Wahlvorschläge (auch Listen genannt) einzureichen. Bei einem so großen Betrieb wie Eurem ist es dann eher ungewöhnlich, daß bisher immer nur 1 Liste eingereicht wurde. Aber wie schon die Anderen sagten ... solange nicht noch eine 2te Liste eingereicht wird, hat man am Ende Personenwahl.

Das zeigt natürlich auch, daß 1 Person mit einigen Unterstützern das Ganze kippen können. Und wenn es blöd läuft, kurz vor Ende der Frist. Daher sollten sich alle Kandidaten mit dem Verfahren der Listenwahl beschäftigen.

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