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Arbeitnehmer aus Italien

W
Weinbau
Apr 2018 bearbeitet

Wir haben Arbeitnehmer aus Italien, die dort leben und auch dort arbeiten. Ihre Gehaltsabrechnung erfolgt über ein Steuerbüro aus Italien, es gelten die Rechte in Italien. Wir zahlen die Rechnung des Steuerbüros. Dürfen diese Personen wählen und sie sie wählbar?

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Community-Antworten (4)

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Pjöööng

17.01.2018 um 11:00 Uhr

Was haben diese Arbeitnehmer denn mit Eurem Betrieb zu tun?

W
Weinbau

17.01.2018 um 11:04 Uhr

Entschuldigung, vielleicht habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Diese Arbeitnehmer haben einen Anstellungsvertrag mit uns und verkaufen dort in Italien vor Ort unsere Produkte. Sie leben und arbeiten aber in Italien und es gilt italienisches Recht sowie erfolgt die Abrechnung über ein Steuerbüro in Italien, dessen Rechnung wir dann begleichen.

P
Pjöööng

17.01.2018 um 11:09 Uhr

Deutscher Wein der in Italien verkauft wird? ;0))

Das kann man so nicht mit Sicherheit sagen. Gibt es denn vergleichbare Arbeitnehmer in Deutschland? Falls ja: Gibt es objektive Gründe warum die Arbeitnehmer die diese Tätigekit in Italien ausüben anders zu behandeln wären als die in Deutschland?

W
Weinbau

17.01.2018 um 11:26 Uhr

Wir vertreiben keinen Wein. Sondern Produkte Geräte für den Weinbau :-) Diese Frage habe ich auch an einen Anwalt weitergebeben. Auch er muss es abklären. Ich danke Ihnen trotzdem, dass Sie versucht haben, zu helfen

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