Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einmal eine rechtliche Frage:
Wenn bei einer einfachen Wahl nur eine Vorschlagliste entstanden ist, erfolgt ja die Mehrheitswahl.
Der passenden Stimmzettel mit den möglichen neuen Betriebsratskollegen , muss dieser:
a.) in alphabetischer Reihenfolge verfasst werden oder
b.) gelost werden

Bitte um Hilfe.

Danke.

Gruss Hansen