Schreiben vom Arbeitgeber beantworten ohne Sitzung
Hallo zusammen,
ich bin das erste Mal im Wahlvorstand und zudem der Vorsitzende. Ich möchte Schreiben vom Arbeitgeber beantworten. Muss ich dies in einer Sitzung erledigen oder kann ich dies auch alleine. Beschlüsse werden nicht gefasst wofür ich ja die Mehrheit benötige. Möchte nur seine Schreiben beantworten. LG
Community-Antworten (6)
28.12.2017 um 11:11 Uhr
kommt halt auf das Schreiben an, dass Du verfassen möchtest. Es macht eben einen Unterschied, ob Du Dich für die Weihnachtswünsche bedankst oder wegen der Verweigerung von Schulungen mit dem Anwalt drohst
28.12.2017 um 11:20 Uhr
Der AG lehnt selbstverständlich das Seminar ab, welches bereits in der KW4 stattfinden wird. Ich möchte ihm einfach Argumente liefern warum, weshalb wir dort hin möchten und deshalb seine “Angebote“ ablehnen und aus diversen Gründen nicht wahrnehmen können.
28.12.2017 um 11:45 Uhr
Angebote ablehnen ohne Beschluss ist ja wohl schwierig....
28.12.2017 um 11:57 Uhr
Okay danke, so habe ich es noch nicht gesehen. Sitzung habe ich eben festgelegt.
28.12.2017 um 13:29 Uhr
Fragst du jetzt als Betriebsrat oder als Wahlvorstand?
28.12.2017 um 13:30 Uhr
Als Wahlvorstand
Verwandte Themen
Zweite konstituierende Sitzung zulässig?
ÄlterWir sind ein neu gewähltes Gremium mit 9 Mitgliedern und ich bin eines von 6 neuen Mitgliedern. Unser Wahlvorstandsvorsitzender ist eines der aktuell nicht mehr festen Mitglieder. Er hat geladen und
Vorteile eines Betriesrates - für Arbeitgeber Für Arbeitnehmer bzw. für Für Arbeitgeber
ÄlterGuten Morgen Betriebsrat-Community, Ich bin Praktikant in unserer Firma und hätte da eine Frage an euch. Ihr habt schon, wie ich in den letzten paar Wochen mitbekommen habe, Erfahrung, was den Bet
Auflösung eines Personalrates
ÄlterHallo Personalratskollegen, ich habe da mal einige Fragen die Ihr vielleicht beantworten könnt. Kurz zur Einleitung: Wir sind eine kleine eigenständige Dienststelle mit jetzt 29 Beschäftigten einschl.
Wahlvorstandsarbeit
ÄlterHallo zusammen, kann ich dem Geschäftsführer auf ein Schreiben antworten ohne dafür eine WVsitzung abzuhalten? Es bedarf keinen Beschluss, demnach denke ich ja. Im Kontext geht es darum, dass wir al
Betriebsrats-Wahl
Älterich weiß leider nicht wer mir meine Fragen zum Betriebsrat benatworten kann. Da Sie sich bestens auskennen, wäre es sehr nett von Ihnen mir die zwei folgenden Fragen zu beantworten. Wie möchten ein