BR Vorsitz
Hallo, muss der BR Vorsitzende zwingend auf der konstituierenden Sitzung gewählt werden?
Community-Antworten (5)
25.12.2017 um 13:05 Uhr
"Die konstituierende Betriebsratssitzung dient der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden. Mit dieser Wahl wird die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats hergestellt."
also JA !
25.12.2017 um 13:59 Uhr
Celestro hat zu 99% Recht. Es gibt aber den Sonderfall, dass niemand im Gremium das Amt übernehmen will. Es gibt dazu auch ein Gerichtsurteil, weil der BR in einer solchen Situation eine mehrtägige Klausurtagung im Hotel mit bezahlter Moderation für notwendig hielt und der AG die Kosten dafür nicht übernehmen wollte. Der AG hat den Prozess verloren. Habe heute allerdings keine Lust, danach zu googeln.
25.12.2017 um 18:03 Uhr
Wer kandidiert hat, sollte auch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen.
25.12.2017 um 18:18 Uhr
„Celestro hat zu 99% Recht.“ Naja, sagen wir zu 90 %!
In der konstituierenden Sitzung werden die ersten Schritte zur Organisation und Geschäftsführung des Gremiums festgelegt. Der neu gewählte BR kann die ihm übertragenen Aufgaben und Befugnisse, erst dann wahrnehmen, wenn diese Schritte abgeschlossen sind. Sagen zumindest einige hierzu ergangenen Entscheidungen.
Darüber, ob hier auch die Wahl des VS und Stellv. VS zwingend notwendig ist, streiten sich div. LAG und Senate des BAG schon seit geraumer Zeit.
Das LAG Rheinland-Pfalz sagt mit Beschl. v. 19.02.2009, Az.: 11 TaBV 29/08: nein! Das ist nicht nötig. Das LAG Düsseldorf dagegen sagt mit Urt. v. 24.06.2009, Az.: 12 Sa 336/09: ja! Dieses ist nötig.
Alle beziehen sich auf die nachstehenden unterschiedlichen Sichtweisen des BAG. Der 7. Senat des BAG sagt mit Urt. v. 28.09.1983, Az.: 7 AZR 266/82: nein! Dieses ist nicht nötig. Der 6. Senat des BAG dagegen widerspricht diesem mit Urt. v. 23.08.1984, Az.: 6 AZR 520/82: Ja! Dieses ist nötig.
Auch wichtig zur Wahlart: BAG Beschl. v. 15.01.1992, Az.: 7 ABR 24/91
27.12.2017 um 11:16 Uhr
"Wer kandidiert hat, sollte auch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen."
Was hat das mit dem "Amt" des Vorsitzenden zu tun ? Zuallererst läßt man sich in den BR wählen. Aber nicht automatisch mit der Maßgabe "auch den Vorsitzendenposten zu übernehmen".
Verwandte Themen
BR Vorsitz zurückgetreten_wann muss Neuwahl erfolgen
Unser BR Vorsitz hat sein Amt nieder gelegt. Bleibt aber BR Mitglied. Nun haben wir keinen Vorsitz. Die Wahl eines Vorsitz und Stellvertretung ist per BetrVG eine Pflichtaufgabe und der AG kann Verhan
Minderheitenquote
ÄlterVor kurzem hatten wir in unserem Betrieb Betriebsratswahl, jetzt sind aber unklarheiten bezüglich Minderheitenquote Muss die Minderheit im Betriebsrat im Vorsitz sein oder reicht es auch wenn es ein
Betriebsratsvorsitzender - wer wird es ?
ÄlterHallo, wir hatten letzte Woche von unserer Liste aus ein Treffen. Unsere Listenführer wurde schon öfter gefragt, ob er der neue Vorsitzende werden will. Er hatte bisher immer abgesagt, aus persönlich
BR-Vorsitzender gleichzeitig auch Wahlvostandsvorsitzender ???
ÄlterHallo, da bei uns demnächst auch BR-Wahlen stattfinden, und wir uns in der Firma nicht sicher sind, dass alles mit rechten Dingen zu geht, würde ich gern mal wissen, wer eigentlich den Wahlvorstand
BRV tritt zurück - Neuwahlen, wenn keiner BRV werden will?
ÄlterHallo, sind Neuwahlen erforderlich, wenn der BRV vom Vorsitz zurücktritt (aber im BR bleibt), sein Stellvertreter jedoch nicht den Vorsitz übernehmen möchte und sich auch sonst im Gremium keiner für