Lt. § 17 Abs. 2 WO kann eine gewählte Person die Wahl ablehnen und es tritt die nächste Person der Vorschlagsliste an ihre Stelle.

Dazu zwei Fragen:

Gilt dieses Ablehnungsrecht auch für die nächste Person der Vorschlagsliste?
Eine Folge könnte dann sein, dass tage- oder wochenlang kein endgültiges Ergebnis der Wahl feststeht, weil die jeweils nachrückende Person immer wieder drei Arbeitstage Zeit hat, um abzulehnen.


Was passiert, wenn es auf der Vorschlagsliste keine weitere Person gibt?


Ich würde mich sehr freuen, wenn es dazu hier weitere Informationen gibt.


Vielen Dank schon mal im voraus ...

wvv2018