BR-Wahl-Verfahren
Hallo Zusammen, wie ist das beim einfachen Wahlverfahren (50-100 Mitarbeiter)? Man kann ja mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass das vereinfachte Wahlverfahren durch geführt wird. Kann der Arbeitgeber das ablehnen? Normalerweise dann Persönlichkeitswahl. Kann jemand eine Liste einreichen, so dass automatisch Listenwahl durch geführt wird? Oder ist das nicht zulässig? Kann mir jemand weiterhelfen? Evtl. mit dazugehörigem Gesetzestext?
Community-Antworten (2)
19.09.2017 um 12:12 Uhr
Natürlich kann der AG das ablehnen. Läßt sich der AG darauf ein, ist zwingend Mehrheitswahl. Wenn nicht, dann wird es je nach Menge an Wahlvorschlägen entweder Mehrheitswahl oder Verhältniswahl.
19.09.2017 um 12:15 Uhr
Lehnt das vereinfachte Wahlverfahren lieber selber ab. Das macht nur Zeitdruck und ist nicht wirklich einfacher.
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