Hallo Zusammen,
wie ist das beim einfachen Wahlverfahren (50-100 Mitarbeiter)? Man kann ja mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass das vereinfachte Wahlverfahren durch geführt wird. Kann der Arbeitgeber das ablehnen? Normalerweise dann Persönlichkeitswahl. Kann jemand eine Liste einreichen, so dass automatisch Listenwahl durch geführt wird? Oder ist das nicht zulässig?
Kann mir jemand weiterhelfen? Evtl. mit dazugehörigem Gesetzestext?