Reguläre Wahl 2018 möglich trotz Neuwahl 2017?
Hallo...
Unser Betriebsrat besteht aus 3 Mitgliedern. Einer der Betriebsräte ist zurück getreten. Aus diesem Grund haben wir 2017 eine Neuwahl gemacht. Können oder müssen wir die reguläre Wahl 2018 nochmal machen? Wenn es kein muss ist, sondern eine Neuwahl gemacht werden kann, gibt es irgendwelche Voraussetzungen dafür? Oder dürfen wir die nächste Wahl erst wieder 2022 machen?
Ich würde mich über schnelle Antworten freuen. Ich danke euch schon mal im Voraus
Community-Antworten (2)
11.08.2017 um 09:10 Uhr
Die Frage ist wann genau in 2017 ihr gewählt habt. Vor dem 01.März 2017 ? -> dann seid ihr bei der regulären Wahl in 2018 länger als 1 Jahr im Amt und müßt neu wählen. Ansonsten wäre der nächste Termin 2022 zwischen Anfang März und Ende Mai.
11.08.2017 um 12:02 Uhr
Ergänzend zu BRHamburg : §13 Abs.3 Satz 2 BetrVG
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