Hallo zusammen,

es geht um die Neuwahlen eines BR während der Amtszeit nach § 13 BetrVG.

Die reguläre Wahl war 04/2014. Diese BR hatte sich aber aus persönlichen Streitigkeiten während der Sitzungen aufgelöst und es fand 04/2015 eine Neuwahl statt (mit 148 Wahlberechtigten).

Nun sieht es so aus, dass wir aufgrund einer Betriebsveränderung bis Sommer 2016 um die 50-60 neue MA bekommen.

Sehe ich das richtig, dass wir dann 04/2017 eine Neuwahl machen müssen - 2 Jahre nach § 13 erfüllt und mehr als 50 MA dazugekommen.

Und dann müssen wir wieder 04/2018 an der regulären Wahlperiode der 4 Jahre teilnehmen? Da wir ja der neue BR dann schon 1 Jahr bestanden hatte.

LG Enrico