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Betriebsrat Auslandsberührung

S
SebiLorenz
Apr 2026 bearbeitet

Hallo

hier eine kniffilige Lage. Es bestehen zwei große Betriebe im Inland und auch eine kleine Auslandsniederlassung in einem EU-Staat.

DIe Auslandlandsniederlassung ist keine Tochter, sondern Teil des deutschen Unternehms. Es besteht im Ausland eine angemietete Räumlichekeit nebst einer Aufsichtsperspon, die organisatiorische Fragen regelt und die tägliche Dienstaufsicht führt. Die inhaltlichen Vorgesetzten mit Personalentscheidungsbefugnissen befinden sich jedoch in Deutschland. Alle Arbeitsverträge sind mit der deutschen Mutter abgeschlossen (transnational wenn man so möchte). Ein Teil ist formal sozialversicherungsrechtlich Entsendet, der anderen Teil unterliegt ausländischen Sozialversicherungsrecht. Inhaltlich wird die gesamte Niederlassung aus Deutschland gesteuert. Die Lohnkosten fallen Kostenträgern in Deutschand zur Last. Ist der deutsche Betriebsrat auch für die Auslandsniederlassung zuständig? Haben auch die MA in der Auslandsniederlassung das aktive und passive Wahlrecht?

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