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Wahlniederschrift und Ersatzmitglieder

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MFeld
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo, wir verwenden die Software https://br-wahl2026.bund-verlag.de/ Bei der automatisch generierten Wahlniederschrift ist keine Erwähnung über die Ersatzmitglieder. Gibt es dazu ein extra Formular, oder muss man die Ersatzmitglieder manuell in korrekter Reihenfolge listen?

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Community-Antworten (15)

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Damei81

12.03.2026 um 16:21 Uhr

in der Wahlniederschrift stehen alle Bewerber mit Stimmen und weiter unter wer in den BR gewählt wurden ist. Ersatzmitglieder müssen nicht auf die Niederschrift!

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MFeld

12.03.2026 um 16:30 Uhr

Vielen Dank für die Antwort, dass bedeutet aber das man einen separaten Aushang mit den Ersatzmitgliedern machen muss, oder ist es ausreichend diese einzeln Schriftlich persönlich zu Informieren?

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Damei81

12.03.2026 um 16:31 Uhr

rein rechtlich musss man die Ersatzmitglieder nicht informieren bzw. bekannmtmachen

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celestro

12.03.2026 um 17:33 Uhr

mEn gehört in das Wahlergebnis, welches veröffentlicht wird, die Stimmenanzahl JEDES einzelnen Bewerbers.

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Damei81

12.03.2026 um 18:24 Uhr

in die Wahlniederschrift schon aber nicht in die Bekanntmachung

C
celestro

12.03.2026 um 18:49 Uhr

wie kommst Du darauf? Der Kandidat, der bei der Auszählung nicht dabei ist, will doch wissen wieviel Stimmen er bekommen hat. Wieso sollte bei dem Ergebnis nur stehen, wieviel Stimmen die gewählten Kandidaten bekommen haben?

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Damei81

12.03.2026 um 18:54 Uhr

weil die Mustervorlage von unserem Seminarabbieter nur steht, "der Wahlvorstand gibt hiermit die Namen der gewählten Betriebsratsmitglieder bekannt, welche die Wahl auch angenommen haben. Es handelt sich um folgende Beschäftigte:"

Da steht nichts von Ersatzmitgliedern und da die Software von dem TE auch das nicht macht, denke mal das es so rechtlich ok ist, Ob man es von sich aus macht oder nicht, muss jeder WV selbst einscheiden

C
celestro

12.03.2026 um 20:09 Uhr

sind für Dich Niederschrift und Bekanntmachung zwei verschiedene Dokumente oder nur eins?

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Damei81

12.03.2026 um 20:37 Uhr

2 verschiedene.

Die Niederschrift ist an den AG und Gewerkschaft zu senden.

Die Bekanntmachung auszuhängen

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MFeld

13.03.2026 um 08:20 Uhr

Also in unserer Software gibt es nur die Niederschrift als Formular und keine Bekanntmachung.

Natürlich sind auf unserem Aushang alle Bewerber mit den jeweils erreichten Stimmen gelistet.

Muss man auf der Bekanntmachung die Ersatzmitglieder dann separat aufgeführt werden?

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Damei1981

13.03.2026 um 09:34 Uhr

auf der Niederschrift stehen alle Bewerber mit Stimmenanzahl drauf

auf der Benachrichtigung stehen nur die Gewählten, man kann wohl die Ersatzmitglieder mit drauf schreiben, aber das ist keine Pflicht!

Im Fitting steht, es steht dem WV frei, die Wahlniederschrift auszuhängen. Also muss es ja 2 verschiedene Dinge sein.

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netteannette

13.03.2026 um 10:50 Uhr

Ich kenne das auch so, wie Damei1981 schreibt - Wahlniederschrift und Bekanntmachung sind zwei Paar Schuhe. Die Stimmauszählung ist außerdem öffentlich, Bewerber können sich nach Abschluss der Auszählung erkundigen, wieviele Stimmen sie erhalten haben, wenn sie das wissen möchten.

C
celestro

13.03.2026 um 12:19 Uhr

"Bewerber können sich nach Abschluss der Auszählung erkundigen, wieviele Stimmen sie erhalten haben, wenn sie das wissen möchten."

Bei wem? Beim WV? ISt rechtlich nicht vorgesehen.

"Im Fitting steht, es steht dem WV frei, die Wahlniederschrift auszuhängen."

Daher rate ich dazu, diese immer auszuhängen. Dann können alle Kandidaten / Listen sehen, wer wieviele Stimmen bekommen hat.

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Damei1981

13.03.2026 um 12:24 Uhr

Wahlberechtigte können die Unterlagen einsehen, um die Ordnungsmäßigkeit der Wahl zu überprüfen.

C
celestro

13.03.2026 um 12:28 Uhr

"Wahlberechtigte können die Unterlagen einsehen, um die Ordnungsmäßigkeit der Wahl zu überprüfen."

Dieses Verlangen kann ich als Wahlberechtigter auf welchen § stützen?

Edit: hab´s schon gefunden ... §19 WO

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