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Konstituierte Sitzung

D
dihako
Mrz 2026 bearbeitet

Hallo zusammen,

wann kann die Konstituierte Sitzung frühstens stattfinden, wenn die Auszählung am 12.03. ist. Oder muss die Sitzung zwingend zum Amtsende des alten Betriebsrats sein?

36302

Community-Antworten (2)

OH
Olav HB

11.03.2026 um 13:42 Uhr

Der Vorsitzender des Wv lädt innerhalb einer Woche NACH der Wahl zur Konstituierende Sitzung ein.

K
Kehler

11.03.2026 um 14:13 Uhr

§ 29 Abs. 1 BetrVG fordert: „Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder ... einzuberufen.“ Das Wort „einberufen“ bezieht sich auf die Ladung, nicht auf den Termin der Sitzung.

(Quelle: https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/geschaeftsfuehrung-des-betriebsrats/konstituierende-betriebsratssitzung/)

Im Normalfall dürfte der Sitzungstermin zwischen zwei Tagen bis höchstens zwei Wochen nach der Ladung zur Sitzung liegen.

Bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen, die alle vier Jahre zwischen dem 01.03. und dem 31.05. stattfinden, ist es ratsam, die konstituierende Sitzung vor dem Ende der Amtszeit des alten Betriebsrats durchzuführen, um einen nahtlosen Amtswechsel zu ermöglichen.

(Quelle: https://www.aas-seminare.de/betrvg-kommentare/einberufung-der-sitzungen/)

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