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Wer darf wählen

B
boeckt
Feb 2026 bearbeitet

Guten Tag, ich habe eine Frage zur Wahlberechtigung bei der Betriebsratswahl: Ist ein Konzernmitarbeiter, der keinen Arbeitsvertrag mit dem Standort R+H hat, jedoch regelmäßig Aufgaben bei uns im Haus übernimmt oder eine Führungsrolle gegenüber R+H-Mitarbeitern ausübt, bei der Betriebsratswahl an unserem Standort wahlberechtigt?

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

27.02.2026 um 10:37 Uhr

Als Anwalt würde ich sagen: kommt drauf an.

Da ich keiner bin, evtl. wirst Du hiermit schlauer: https://kliemt.blog/2026/02/10/matrixorganisation-mitbestimmungspflichten-im-blick-behalten/

I
IlkaB

27.02.2026 um 11:40 Uhr

Wenn er kein leitender Angestellter und bei euch, an eurem Standort, eingestellt ist, dann höchstwahrscheinlich ja. Bei der Konstellation "Führungsrolle gegenüber R+H-Mitarbeitern" sollte das geschehen sein.

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