Erstellt am 19.02.2026 um 11:17 Uhr von Kehler
Ab 100 wahlberechtigten AN muss jede Vorschlagsliste von mindestens einem Zwanzigstel (5%) der Wahlberechtigten unterschrieben sein (§ 14 Abs. 4 BetrVG).
5% von 346 = 17,3 – Nachkommastellen werden, soviel ich weiß, aufgerundet, also werden 18 benötigt.
Erstellt am 19.02.2026 um 14:26 Uhr von rtjum
die Vorschlagsliste braucht 18 Stützunterschriften, nicht jeder Kandidat