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Wahlberechtigung Gesellschafter ABER Arbeitnehmer

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Floki
Feb 2026 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir sind uns unsicher ob eine Person wahlberechtigt ist.

Die Person ist Gesellschafter aber zugleich normaler Arbeitgeber ohne besonderen Fühunrgstätigkeiten.

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Community-Antworten (4)

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celestro

29.01.2026 um 20:23 Uhr

Wer entscheidet denn z.B., wer neu eingestellt wird?

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Floki

25.02.2026 um 19:03 Uhr

HR bzw. die Geschäftsführung. Seine Anteile sind wohl zu gering als dass er wesentlich das Geschäft beeinflussen kann.

C
celestro

25.02.2026 um 19:06 Uhr

klingt danach, als ob er wählen darf und sich auch ins Gremium wählen lassen könnte

OH
Olav HB

26.02.2026 um 10:14 Uhr

Es hängt von der Rolle der Person im Betrieb ab. Ist diese "lediglich" Gesellschafter und hat sonst im Betrieb keine besondere Befugnisse die eine Einstufung als leitender Angestellten begründen, besteht kein Bedenken. Wäre das nämlich der Fall, würde man bereits in Betriebe die treue Beschäftigten Aktien als Bonus geben in Probleme geraten.

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