Wahlberechtigung - nicht geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH?
Sind die nicht geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH Wahlberechtigt?
Danke im Voraus.
Community-Antworten (1)
09.01.2009 um 12:35 Uhr
@Initiator: Lt §5 BertVG: "(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht ... 2. die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder die Mitglieder einer anderen Personengesamtheit, soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind, in deren Betrieben; ..."
Du hast geschrieben, der Gesellschafter sei NICHT geschäftsführend, also wäre er meines Wissens wahlberichtigt (solange er die Bedingungen eines Arbeitnehmers erfüllt). Wie wäre es sonst mit Kleinaktionären, die im eigenen Unternehmen arbeiten (z.B. bei VW sind viele Arbeitnehmer auch Aktionäre des Unternehmens)? Mit kollegialen Grüßen
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