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BR-Wahl Briefwahl

G
Gastuser
Jan 2026 bearbeitet

Wenn wir als Wahlausschuss feststellen das die meisten Mitarbeiter im Außendienst sind oder in entfernten Standorten. Ist es dann irgendwie möglich und rechtlich sauber erklärbar das wir allen Briefwahlunterlagen schicken aber trotzdem jedem die Wahl vor Ort ermöglichen würden solange noch keine Wahlunterlagen von ihm persönlich zurückgekommen sind. könnte man das irgendwie rechtlich sauber interpretieren https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__24.html

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Community-Antworten (2)

OH
Olav HB

14.01.2026 um 10:19 Uhr

Das BAG legt die Grenzen für das 'pauschal' zuschicken von Briefwahlunterlagen ziemlich eng. Unsere 500+ Beschäftigten sind in der Regel an mehr als 80 Standorte eingesetzt. Die Entfernung vom Einsatzort zur Verwaltung kann mehr als 20 km sein. Trotzdem verschicken wir nur 'automatisch' Briefwahlunterlagen an Beschäftigten die zum Zeitpunkt der Wahl entweder langzeit erkrankt sind oder z.B. in Elternzeit.

Wer am Wahltag im Whallokal erscheint und seine Stimme abgeben möchte, kann dies trotzdem machen, denn wir sehen erst beim Öffnen der Briefwahlunterlagen wer sein Wahlrecht so ausgeübt hat. In den seltenen Fälle wo der/die Person dann im Laufe des Tages bereits persönlich seine Stimme im wahllokal abgegeben hat, werden die bei der Eröffnung vorgefundene Unterlagen mit dem Vermerk "bereits im Wahllokal erschienen" in einen Umschlag getan und nicht in der Wahlurne deponiert. So hat keine Person die Möglichkeit mehrfach eine Stimme abzugeben

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rtjum

14.01.2026 um 10:37 Uhr

"aber trotzdem jedem die Wahl vor Ort ermöglichen würden solange noch keine Wahlunterlagen von ihm persönlich zurückgekommen sind." das geht so nicht, die persönliche Wahl im Wahllokal hat Vorrang vor der Briefwahl, das müsst ihr dann, z.B. so wie Olav es geschrieben hat, aussortieren.

Beim Aussendienst kommt es auf die Umstände an. Da müsst ihr schauen ob die immer im Aussendienst sind oder z.B. jeden Tag erst im BEtrieb sind und von dort aus losfahren.

Für die entfernten Standorte müsst ihr quasi prüfen ob es objektiv zumutbar ist, das Wahllokal persönlich aufzusuchen oder nicht. Wenn nicht, dann beschließt ihr für diese BEtriebe die Briefwahl und schreibt das in das Wahlausschreiben.

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