Einladung nach der Wahl
Hallo
ich habe mal eine Frage: nach der Wahl muss innerhalb einer Woche die konstituierende Sitzung einberufen werden.
Der gewählte Bewerber hat ja 3 tag Zeit die Wahl abzulehnen. Mit Postlaufzeit sind es ca. 5 bis 7 Tage. Danach müsste ich den nächsten in der Reihe fragen und der hat aber auch 3 Tage Zeit.
Wie kann man die Frist halten?
Community-Antworten (7)
24.12.2025 um 22:16 Uhr
Der gewählte Bewerber hat 3 Tage Zeit um die Wahl abzulehnen, korrekt. Das gilt für alle Bewerber, die gewählt wurden. ABER ... nicht für die nicht Gewählten. Wenn also jemand die Wahl nicht annimmt und stattdessen jemand nachrückt, gilt nicht erneut die 3 Tages-Frist.
P.S. 2 Mal die gleiche Frage? Und einmal davon mit einer öffentlichen E-Mail-Addy? Nimm das mal lieber raus.
24.12.2025 um 22:41 Uhr
wenn eine Person nachrückt muss sie auch gefragt werden und hat 3 Tage Zeit!
Immer bedenken. Es ist ab Zugang. und da wir es per Post senden müssen vergehen schonmal 3-4 Tage extra!
25.12.2025 um 12:15 Uhr
"wenn eine Person nachrückt muss sie auch gefragt werden und hat 3 Tage Zeit!"
Nein!
"Immer bedenken. Es ist ab Zugang. und da wir es per Post senden müssen vergehen schonmal 3-4 Tage extra!"
Die Einladung an die gewählten BRM muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Es ist also mehr als genug Zeit (wenn man es sich selbst nicht zu knapp macht).
25.12.2025 um 15:30 Uhr
@celestro: im Fitting steht es so, das wenn einer nachrückt dieser auch gefragt werden muss!
Bei Postlaufzeit und 3Tagefrist wird es schon eng, besonders wenn einer ablehnt und der nächste auch gefragt werden muss!
25.12.2025 um 19:28 Uhr
Die Einladung muss raus und am Termin der Konstituierung kommen soviele BRM wie "zugesagt" haben. Ich verstehe ehrlich gesagt Dein Problem nicht. Solange genug BRM da sind, damit das Gremium handlungsfähig ist, ist die ganze Sache rein hypothetisch.
25.12.2025 um 21:16 Uhr
nee es müssen die Richtigen eingeladen werden, und Mitglied ist man erst wenn man die 3 TagesFrist versteichen lässt oder aktiv zusagt!
27.12.2025 um 11:20 Uhr
Die konstituierende Sitzung muss ja nicht direkt im Anschluss an die Einladung stattfinden. Es ist auch ein Termin drei bis vier Wochen denkbar, falls der alte BR solange noch im Amt ist. Dann bleibt auf jeden Fall ausreichend Zeit um den Nachrückern eine Bedenkzeit einzuräumen und sie dann zur Sitzung einzuladen. Im BetrVG steht zwar, dass innerhalb einer Woche eingeladen werden muss, es steht aber dort nicht, dass die Sitzung sofort stattfinden muss und es steht dort auch nicht, dass es verboten ist Nachrücker später nachzuladen.
Verwandte Themen
Falsches Formular für die EInladung zur Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes - was dann?
ÄlterWir wollen einen Betriebsrat gründen...!Habe zur Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes eingeladen, bin mit jetzt aber nicht sicher, ob ich das richtige Formular gewählt habe. In dieser Einladung h
Wahl des Wahlvorstands (vereinfachte Wahl): Arbeitgeber informieren
ÄlterLiebe Betriebsräte und die, die es noch werden wollen, in unserem Betrieb haben wir heute einen Aushang gemacht zur Einladung zur 1. Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands und zur Einleitung de
Ablauf: vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren
ÄlterHallo, unser Unternehmen hat weniger als 100 Arbeitnehmer und wir haben vor ein Betriebsrat zu gründen. Wenn ich korrekt im Internet recherchiert habe, muss dafür zunächst ein Wahlvorstand gewählt we
2 Betriebsratswahlen?
ÄlterHallo eine Kollegin die der Gewerkschaft(Kollegin A) angehört hat mit bekommen das sich in unserem Betrieb 3 Frauen(ohne Gewerkschaft /Kollegin B ) zusammen gesetzt haben um eine Betriebsrat wahl zu
1. BR-Wahl im Betrieb: Fristverzögerung - Auflösung Wahlvorstand?
ÄlterHallo, wir sind ein Betrieb mit <50 Arbeitnehmern und sind gerade dabei einen BR zu gründen. Am 13.03. wurde die Einladung zur Wahlversammlung des Wahlvorstands ausgehängt. Am 21.03. fand die Wahlvor