Erstellt am 14.12.2025 um 19:25 Uhr von Saft
Hallo,
Personenwahl ist am Ende nur eine Liste die alphabetisch geordnet wird und für dieses
Verfahren sind keine Stützunterschriften erforderlich.
Nur bei Listenwahl sind Stützunterschriften erforderlich.
Erstellt am 15.12.2025 um 00:46 Uhr von celestro
Hallo Newbi,
zunächst einmal bitte nicht alles glauben, was hier geschrieben wird:
Ich zitiere mal:
"
In Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern: keine Stützunterschriften
In Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern: mindestens zwei Stützunterschriften
In Betrieben mit in der Regel mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern: mindestens 1/20 (also 5 %) der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs
In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer."
"Wenn nun die Personenwahl vereinbart wird, sind es dann 10 Stützunterschriften pro Kandidat? Oder 10 Stützunterschriften für die Liste wo unsere Kandidaten drauf stehen?"
Stützunterschriften gelten immer "pro Wahlvorschlag". Also völlig egal, ob da ein Kandidat draufsteht, 10 oder 50 Kandidaten. Wenn sich mehrere Kandidaten zusammenschließen (z.B. 10 Stück) brauchen diese nur sich selbst "stützen". Man sollte aber immer einige mehr sammeln als notwendig.
Erstellt am 15.12.2025 um 07:25 Uhr von seehas
Ob ihr eine Persönlichkeitswahl oder eine Listenwahl durchführt müsst ihr nicht mit der Geschäftsführung vereinbaren, die hat da kein Mitspracherecht.
In dem Moment in dem eine zweite Liste eingereicht wird habt ihr eine Listenwahl, ob ihr es wollt oder nicht. Wenn es nur eine Liste gibt, dann genügen in eurem Fall 10 Unterschriften unter der Liste (1/20 von 193)
Erstellt am 15.12.2025 um 08:58 Uhr von xyz68
@seehaas
Zwischen 100 bis 200 Mitarbeitern kann das vereinfachte Wahlverfahren mit der Geschäftsführung vereinbart werden.
@ Newbi
Seid euch darüber im Klarem, das das "vereinfachte" Wahlverfahren eigentlich nur ein "verkürztes" Wahlverfahren ist, Die Fristen sind deutlich kürzer. Ich würde es freiwillig nicht angehen.
Erstellt am 15.12.2025 um 15:16 Uhr von celestro
"Zwischen 100 bis 200 Mitarbeitern kann das vereinfachte Wahlverfahren mit der Geschäftsführung vereinbart werden."
---> daraus folgt dann automatisch eine "Personenwahl"