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Degradierung leitender Angestellter

VB
Vic Brom
Nov 2025 bearbeitet

Hallo !

Mitarbeiterin A ist vor der letzten BR-Wahl zur leitenden Angestellten ernannt worden und hat deshalb kein Wahlrecht gehabt. Nun ist nach Umstrukturierung dem BR mitgeteilt worden, dass A keine leitende Angestellte mehr sei. A hat damit offenbar auch kein Problem.

Frage: Wie wirkt sich das auf den BR aus? Ist der nun einfach wieder für A zuständig? Ist das im Grunde eine Versetzung, der der BR hätte zustimmen müssen? Oder ist das eine Art Einstellung oder geht das unter "sonstige personelle Maßnahmen" ?

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Community-Antworten (2)

H
hamsterpups

19.11.2025 um 10:55 Uhr

Interessant wäre zu wissen, ob sich die tatsächliche Arbeit von A geändert hat. Was hat sie gemacht, als sie leitende Angestellte war und ist das deckungsgleich zu dem, was sie aktuell macht. Habt ihr bereits einen Wahlvorstand? Der könnte das mal eruieren.

OH
Olav HB

19.11.2025 um 12:08 Uhr

Für den bevorstehenden Wahl bedeutet dies, dass die betreffende Person wieder aktives und passives Wahlrecht hat, das dürfte klar sein.

Frage ist, ob die Änderung des Status mit eine Änderung der Aufgaben zusammenhängt. In dem Fall könnte es sich um eine mitbestimmungspflichtigen Versetzung handeln. Wurde die Mitbestimmung nicht eingehalten, kann der BR dagegen vorgehen.

Das Aberkennen von Vollmachten (die ja zu der Position des Leitenden Angestellten gehören) ist aber keine Sache des Betriebsrats. Je nachdem was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde könnte eine Änderungskündigung erforderlich sein. Wenn es mehr als 10 leitenden Angestellten gibt, gibt es ja ein Sprecherausschuss (und wenn nicht, muss dieser gewählt werden) und muss diese angehört werden. Der BR ist hier auch aus dem Spiel. Bei eine Änderungskündigung erfolgt jedoch ein Angebot eines neuen Arbeitsvertrages, das wäre dann also eine Neueinstellung, und diese ist dann wieder Sache des BR.

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