Bildung Wahlvorstand bei mehreren Listen im Gremium
Unser Gremium (19) besteht aus drei Listen. Wünschenswert wäre gewesen, wenn sich jeder im Wahlvorstand wiederfinden würde. Jedoch will die Liste mit den meisten Stimmen im Gremium den Wahlvorstand stellen. Wenn jede Liste nun einen Wahlvorschlag einreicht, dann muss es doch nach D´Hondt laufen oder nicht? Es wird behauptet, dass über alle Vorschläge abgestimmt wird und der Vorschlag mit den meisten Stimmen, "gewinnt".
Community-Antworten (7)
06.08.2025 um 10:22 Uhr
Es wird keine Liste "für den Wahlvostand" gewählt, sondern einzelne Personen, wovon eine(r) als Vorsitzende(r). Es gibt meines Wissens kein Vorschrift, wo festgehalten ist, dass der WV paritätisch besetzt sein muss. Der Hintergrund ist einfach: Entgegen die Aufgaben des BR, die sehr weit gefasst und nur im Form des Rahmens beschrieben sind, sind die Aufgaben des WV und dessen Handlungsspielraum sehr eng beschrieben. So kann der WV ein Wahlvorschlag nur dann ablehnen, wenn nicht alle rechtliche Vorgaben erfüllt sind und die Frist zur Heilung ungenutzt verstrichen ist. Verstößt der WV gegen Vorschriften der Wahlordnung, kann ein Gericht anschließend die Wahl für ungültig erklären. Ich würde mich zurücklehnen und die die drängeln die Arbeit zu machen den Vortritt lassen.
06.08.2025 um 14:40 Uhr
Der Wahlvorstand wird vom BR bestellt. Der Vorsitzende wird ebenfalls vom BR bestellt. Das sind ganz einfache Mehrheitsbeschlüsse wie jeder andere Beschluss des BR auch.
07.08.2025 um 17:55 Uhr
Wie seehas schreibt: Der Wahlvorstand wird vom BR bestellt und einer von Ihnen als Vorsitzenden - §16 BetrVG. Es steht nirgends geschrieben, dass der WV aus BR-Mitgliedern bestehen muss. Kann er, muss aber nicht. Es können also auch Mitarbeitende aus dem Betrieb sein, die nicht im BR sind. Ist vlt. gar nicht so schlecht, dann heißt es nicht "ihr habt euch ja selbst gewählt" oder irgendwas getrickst. Ich war z.B. etliche Male als einfaches BR-Mitglied Wahlvorstandsvorsitzende. Nun bin ich BR-Vorsitzende. Obwohl von Gesetz her erlaubt wäre, hab ich gesagt, bei der nächsten Wahl werde ich nicht im WV sein. Wir haben per Aushang jetzt schon die MA aufgefordert, zu überlegen, ob jemand im WV mitarbeiten will und gebeten sich zu melden. Hat geklappt, es haben sich MA gemeldet. Wenn sich eure eine Liste darum reißt den WV zu stellen, wäre ich vorsichtig.
07.08.2025 um 18:48 Uhr
Auch bei uns gibt es Mitglieder im WV die nicht BR Mitglied sind, aber auch BR Mitglieder sind dabei.
Jetzt hat sich in einer letzten Sitzung abgezeichnet, dass wir bei der nächsten Sitzung den WV bilden werden und die "Mehrheitsliste" auch schon seine Kandidaten hätte. Darauf haben wir mit unserer Liste und die andere Liste gesagt, dass wir auch Interessierte haben und wir doch aus allen Bereichen dann entsprechend Personen nehmen können. Wir wollen aufgrund der Größe 5 Personen im WV besetzen + 3 Ersatz/Wahlhelfer.
Daher meine Frage. Wenn jede Liste nun mehrere Namen nennt, dann hat man doch Wahlvorschläge. Wenn die Besetzung ein Mehrheitsentscheid ist, dann ist die Minderheit im Gremium außen vor.
07.08.2025 um 20:39 Uhr
das mag sein, aber das ist doch auch nicht schlimm. Ich verstehe nicht ganz, was euch da antreibt, dass ihr da vertreten sein müsst. Habt ihr Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Wahl? Wenn das passieren sollte, dann gibt es dafür den Rechtsweg.
11.08.2025 um 10:41 Uhr
Um solche Streitereien auszuschließen, hat ein BR auch schon mal radikal gesagt: WV machen aus Neutralitätsgründen NUR Leute die nicht im BR sind - und jeder geht auf Seminar.
11.08.2025 um 17:44 Uhr
Mit ein bisschen Glück klappt das bei uns nächstes Jahr, sonst hätten wir keine Wahl gehabt. :D
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