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Vorschlagsliste BR - Wahl

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christinemarsch
Apr 2025 bearbeitet

Ist es rechtlich zulässig, dass ein ausscheidendes BR - Mitglied, seine Ehefrau, als seine Nachfolgerin, auf Platz 1 der Vorschlagsliste, setzen lässt.

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

20.04.2025 um 10:19 Uhr

??? Wenn die Ehefrau AN im Betrieb ist darf sie sich auf die Wählerliste setzen wie alle Mitarbeiter!

C
celestro

20.04.2025 um 17:22 Uhr

Wer die Liste erstellt, bestimmt die Reihenfolge. JA!

S
SabiKa89

22.04.2025 um 11:14 Uhr

ja das ist rechtlich in Ordnung. Wer die Liste erstellt, der bestimmt auch wer in welcher Reihenfolge auf diese Liste kommt.

Wem das nicht gefällt, das kann ja auch eine eigene Liste einreichen (Notwendige Stützunterschriften nicht vergessen !)

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