Erstellt am 17.04.2025 um 16:15 Uhr von RudiRadeberger
"Ihr kompletter Arbeitsplatz soll vom Erdgeschoß in den Keller verlegt werden."
Wird dieser Arbeitsplatz im Keller extra für sie geschaffen, oder war dort schon vorher ein Arbeitsplatz? Und wenn ja, seit wann?
Erstellt am 17.04.2025 um 16:16 Uhr von celestro
4.) erst einmal abwarten, ob da überhaupt irgend etwas kommt. Nur weil ein AG irgendwann / irgendwo mal gesagt hat, das er etwas tun will, heißt das noch lange nicht, dass das auch gemacht wird.
wenn man aber unbedingt pro aktiv vorgehen will, dann Nr. 3 und deutlich machen, dass das nicht erlaubt ist.
Erstellt am 17.04.2025 um 16:24 Uhr von skull
@RudiRadgeber
der Arbeitsplatz soll da neu erschaffen werden - bisher war das Lagerfläche für Paletten
@Celestro
da kommt was zu 100% - danke für den Tipp
Erstellt am 17.04.2025 um 16:28 Uhr von RudiRadeberger
"der Arbeitsplatz soll da neu erschaffen werden - bisher war das Lagerfläche für Paletten"
Dann siehe Celestro.
Außerdem kann man grundsätzlich Lagerfläche nicht einfach zu Bürofläche machen. Auch ungeachtet der Lichtproblematik ist das eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung.
Erstellt am 17.04.2025 um 16:38 Uhr von Lutius Albutius
Zitat Skully : Ihr kompletter Arbeitsplatz soll vom Erdgeschoß in den Keller verlegt werden.
Lies Dir mal die §§ 90 & 91 BetrVG durch. Da könnt Ihr als BR die Hebel ansetzen.
Darüber hinaus handelt es sich meiner Auffassung nach um eine Vesetzung. Gemäß § 95 BetrVG 3) liegt eine Solche im Sinne dieses Gesetzes bei der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist, vor