betriebsratswahl.deSeminare

Betrug bei der Stimmauszählung durch intransparente Auszählung der Stimmen

H
harald.merges
Aug 2025 bearbeitet

Meiner Meinung nach sind folgende Fehler passiert: Vor der Wahl konnten sich Wahlbeobachter nicht davon überzeugen, ob die Wahlurne leer war. Die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmenzettel wurde nicht mit der Anzahl der in der Wählerliste abgehakten Namen verglichen. Die abgegebenen Stimmen wurden ohne sie den Wahlbeobachtern zu zeigen den einzelnen Listen zugeordnet und anschließend gezählt. Es ist zwar nicht zu beweisen, dass bei der Stimmabgabe/auszählung manipuliert wurde, aber eine Manipulation ist bei diese Verfahrensweise nicht auszuschließen. Ist dieses Vorgehen des Wahlvorstands korrekt und welche Mindeststandart muß ein Wahlvorstand einhalten um eine korrekte Stimmabgabe zu gewährleisten?

78504

Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

05.09.2018 um 10:06 Uhr

Welche Mindeststandards? Die in der Wahlordnung stehen.

Wenn du nichts wirklich konkretes in der Hand hast, wirst du eine Wahlanfechtung kaum in Gang bringen.

N
nicoline

05.09.2018 um 10:56 Uhr

Vor der Wahl konnten sich Wahlbeobachter Mir ist nicht bekannt, dass die Wahlordnung des BetrVG in irgend einmem Pragraphen Wahlbeobachter vorsieht. Alles andere: die Stimmenauszählung ist öffentlich, warst du da und hast Anmerkungen gemacht?

C
celestro

05.09.2018 um 11:32 Uhr

"Vor der Wahl konnten sich Wahlbeobachter nicht davon überzeugen, ob die Wahlurne leer war."

Davon haben sich die Mitglieder des WV zu überzeugen.

"Die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmenzettel wurde nicht mit der Anzahl der in der Wählerliste abgehakten Namen verglichen."

Sollte man machen, reicht aber nicht als Grund für eine Wahlanfechtung.

"Die abgegebenen Stimmen wurden ohne sie den Wahlbeobachtern zu zeigen den einzelnen Listen zugeordnet und anschließend gezählt."

Der WV hat die Stimmenauszählung vorzunehmen. Er darf dabei gerne beobachtet werden. Aber ein "Zeigen" jeder einzelnen Stimme ist nicht vorgesehen und auch nicht nötig. Die "Beobachter" sollten ja vermutlich gute Augen haben.

"Betrug bei der Stimmauszählung durch intransparente Auszählung der Stimmen"

Ich kann hier weder Betrug, noch eine intransparente Auszählung der Stimmen erkennen.

H
harald.merges

07.09.2018 um 00:35 Uhr

Die Mindeststandarts habe ich oben gefunden "26 Schritte....." Ich bin von ver.di neben anderen alsWahlbeobachter entsand worden und habe alles bemängelt. Du hast recht. Betrug nachweisen kann ich nicht, aber der Wahlvorstand hat die Vorraussetzungen für Betrug geschaffen. Die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen wurden nicht gezählt und nicht mit der Anzahl der auf der Wählerliste abgehakten Namen verglichen. Anzahl der Briefwähler wurde nicht genannt. Wenn ich als Wahlvorstand betrügen wollte, hätte ich es genau so gemacht. Jede Menge Briefwahlstimmen vor Auszählung in Urne geben und nachher im Stillen die Haken in der Wählerliste ergänzen. Wie gesagt eine nachzuweisende Vorgehensweise.

Ihre Antwort