Erstellt am 11.04.2025 um 09:52 Uhr von GabrielBischoff
Zum Thema Kündigungsschutz während der Wahl gibt es von der WAF hier ein Video: https://www.youtube.com/watch?v=IVj1xAvCe9g
Was meinst du mit "da wir noch kein Mitglied sind, kann mir hier niemand helfen" - wo Mitglied?
Wichtig ist erstmal, dass du bereits vorher deine Leute zusammen hast und die Basis geklärt hast. Ich denke mal mit den fünf Personen meinst du Kandidaten für den zukünftigen Betriebsrat gemäß § 9 BetrVG.
Am Besten beginnst du in einer der vielen Ablaufbeschreibungen im Internet. Für die Wahl werden zum Beispiel erstmal nur drei Initiatoren benötigt, nicht fünf. Ein Betriebsrat in voller Stärke ist auch wünschenswert, aber die Wahl scheitert nicht daran, wenn es zu wenig Kandidaten gibt, der gewählte BR wird nur kleiner.
Erstellt am 11.04.2025 um 10:16 Uhr von Lutius Albutius
Bist Du Mitglied in der Gewerkschaft ? Wenn nicht, würde ich Dir und Deinen Mitstreitern empfehlen, einzutreten. Dann hat die Gewerkschaft nämlich das Recht, eine Betriebsversammlung anzuberaumen, in der ein Wahlvorstand gewählt wird. Die Gewerkschaft begleitet den Wahlvorstand bei der Einleitung und Durchführung der BR'wahl. Ganz wichtig ist, dass die Gewerkschaft den oder die Initiator/en gegenüber dem AG nicht offenbaren muss, falls dieser wissen will, welcher seiner MA Gewerkschaftsmitglied ist.
Erstellt am 11.04.2025 um 10:42 Uhr von H.G.Buddne
Habe mal den Tipp bekommen sich beim Notar als Wahlvorstand registrieren zu lassen. Kostet wohl 30 Tacken aber man hat dann wohl schon bevor der WV eingesetzt wurde Kündigungsschutz. Und was noch wichtig ist und von den Vorredner bereits genannt wurde die Gewerkschaft mit ins Boot holen.
Erstellt am 11.04.2025 um 10:52 Uhr von Lehi 26
Das mit der Gewerkschaft wollte ich euch auch gerade empfehlen.
Zumindest haben die einen Plan, wie es abläuft und Ihr könnt euch auf die Unterstützung verlassen. Und wenn es im Betrieb sowieso nicht ganz rund läuft, könnten auch "alle" Arbeitnehmer eintreten. Zumindest hat man dann immer einen adäquaten Partner an der Seite, wenn es mal Probleme oder Fragen gibt.
Aber auch allein würde es zu schaffen sein, da muss man nur die richtigen "Komplizen" an Bord haben, damit es Erfolg hat. Keinem ist geholfen, wenn nach dem Start die Kurve nach unten geht.
Viel Glück.
Erstellt am 11.04.2025 um 11:03 Uhr von H.G.Buddne
auf jedenfall solltet Ihr einen langen Atem haben wenn ihr es schafft einen BR zu gründen. Wie ich herauslesen kann wird euer Arbeitgeber immer wieder versuchen euch zu gängeln wo es nur geht. Da braucht Ihr ein dickes Fell und viel wissen.
Erstellt am 11.04.2025 um 11:07 Uhr von RudiRadeberger
@H.G.Buddne:
Ja, das ist nicht selten so. Eine notariell beglaubigte Absichtserklärung, einen Betriebsrat gründen zu wollen ist eine der rechtssichersten Formen, den besonderen Kündigungsschutz auszulösen. Wichtig ist nur, dass dort ein Zeitpunkt/Zeitraum der beabsichtigten Gründung drinsteht.
Erstellt am 11.04.2025 um 14:33 Uhr von Gammonsgirl
Erst einmal vielen Dank für eure vielen Nachrichten. Das ist super. Das mit dem Notar werde ich auf jeden Fall aufgreifen und das mit der Gewerkschaft natürlich auch die Frage ist solange ich freigestellt bin kann ich dann trotzdem noch einen Betriebsrat gründen denn ich bin ja nicht entlassen Die Kündigung für mich hat keine Wirkung und bis Ende des Monats bin ich auf jeden Fall noch drin zu mindestens geldliche gesehen und es gibt noch einen Termin, in dem dann beschlossen wird, ob ich in die Firma zurückkehren kann ja oder nein. Bis dahin möchte ich aber nicht untätig bleiben.
Erstellt am 11.04.2025 um 16:10 Uhr von Lutius Albutius
Zitat Gammonsgirl : Wenn du ein Betriebsrat gründest, fliegst du schneller aus deinem Laden. Als du denken kannst, sind die Aussagen von Vorgesetzten, die leider auch so durchgezogen werden wie in meinem Fall
Gemäß § 240 StGB erfüllen die Vorgesetzten mit dieser Drohung den Straftatbestand der Nötigung in Tateinheit der der Behinderung der BR'wahl gemäß § 119 BetrVG. Also, nix wie hin zur Gewerkschaft.
Erstellt am 11.04.2025 um 16:20 Uhr von celestro
"solange ich freigestellt bin kann ich dann trotzdem noch einen Betriebsrat gründen denn ich bin ja nicht entlassen Die Kündigung für mich hat keine Wirkung und bis Ende des Monats bin ich auf jeden Fall noch drin zu mindestens geldliche gesehen und es gibt noch einen Termin, in dem dann beschlossen wird, ob ich in die Firma zurückkehren kann ja oder nein."
Muss man das verstehen? Bist Du jetzt gekündigt, oder nicht? Du bist freigestellt ... wideruflich? Wann soll denn beschlossen werden, ob Du zurückkehren kannst? Und wer beschließt das auf welcher Grundlage? Hast Du all das schriftlich?
Wenn Du gekündigt und unwiderruflich freigestellt bist, dann bist Du kein AN mehr und kannst auch keinen BR mehr gründen (oder dabei helfen).
Aber da müsstest Du erst einmal Dein Geschriebenes aufräumen und gucken, was genau jetzt der Fall ist.
Erstellt am 11.04.2025 um 19:55 Uhr von Lutius Albutius
Zitat celestro : Wenn Du gekündigt und unwiderruflich freigestellt bist, dann bist Du kein AN mehr und kannst auch keinen BR mehr gründen (oder dabei helfen).
Nicht ganz. Ein Arbeitnehmer, der die Kündigung bekommen hat, verliert das aktive Wahlrecht. Er kann also bei der Betriebsratswahl nicht selbst wählen. Allerdings besitzt er trotz der Kündigung weiterhin das passive Wahlrecht, er kann also in den Betriebsrat gewählt werden. Mit Beschluss des BAG vom 10.11. 2004 - 7 ABR 12/04 - soll durch das Fortbestehen des passiven Wahlrechts im Falle einer Kündigung ausgeschlossen werden, dass ein Arbeitgeber durch eine Kündigung die Kandidatur eines ihm unliebsamen Bewerbers verhindert.
Voraussetzung ist natürlich, dass ein betroffener AN tatsächlich Kündigungsschutzklage erhebt.
Erstellt am 11.04.2025 um 20:49 Uhr von celestro
Gut aufgepasst! Danke für die Korrektur!
Erstellt am 11.04.2025 um 21:16 Uhr von Gammonsgirl
Zitat: Muss man das verstehen? Bist Du jetzt gekündigt, oder nicht? Du bist freigestellt ... wideruflich? Wann soll denn beschlossen werden, ob Du zurückkehren kannst? Und wer beschließt das auf welcher Grundlage? Hast Du all das schriftlich?
Also die Kündigung hab ich bekommen . Bei Gericht festgestellt das unwirksam so das es jetzt einen Kammertermin gibt . Sorry für die Verwirrung
Erstellt am 12.04.2025 um 00:06 Uhr von Lutius Albutius
Zitat Gammonsgirl : ......... solange ich freigestellt bin kann ich dann trotzdem noch einen Betriebsrat gründen denn ich bin ja nicht entlassen .........
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2021
- 3 SaGa 1/21 -
Einseitige Suspendierung des Arbeitnehmers grundsätzlich unzulässig
Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied zu Gunsten des Arbeitnehmers. Ihm stehe ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu, der mit einer einstweiligen Verfügung gesichert werden könne. Eine einseitige Suspendierung des Arbeitnehmers sei grundsätzlich unzulässig. Dem Beschäftigungsanspruch stehen keine betrieblichen Belange entgegen.
Vorliegen eines Verfügungsrunds
Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts liege zudem ein Verfügungsgrund vor. Es sei zu beachten, dass die sofortige Freistellung des Arbeitnehmers bei seinen Kollegen den Verdacht erheblicher Versäumnisse oder gar Verfehlungen seinerseits begründen können. Denn eine Freistellung ohne entsprechende Rechtsgrundlage setze erhebliche, das Interesse des Arbeitnehmers an einer Beschäftigung überwiegende arbeitgeberseitige Belange voraus. Zudem können dem Arbeitnehmer Nachteile entstehen, da um ihn herum geplant werde, ohne dass er diese verhindern oder positiv beeinflussen könne, und er sich mit seinen Fachkenntnissen nicht auf dem Laufenden halten könne.
Erstellt am 12.04.2025 um 08:15 Uhr von Gammonsgirl
Lutius Albutius Danke für den Tip bekommt meine Anwalt auf den Tisch mit der Bitte um Umsetzung! Wenn das auch für den Minijobber gilt ! Aber das wäre super . Im Güte Termin wurde die Kündigung mit der Begründung der Gegenseite ich würde aufsässig sein irgendetwas muss man ja erfinden, abgeschmettert. Der Richter hat das offensichtlich verstanden, dass ich nicht aufsässig bin, sondern lediglich einen Betriebsrat gründen möchte. Deswegen hat er die Kündigung als nicht gerechtfertigt deklariert. Es wurde mir auch schon eine Abfindung angeboten in Höhe von 2500 €, die ich ausgeschlagen habe. Ich möchte einfach meinen Job zurück und ich möchte das in dieser Firma ein Betriebsrat gegründet wird, damit ich da vernünftig arbeiten kann. Unterdrückung ist bei unserer Tagesordnung. Nur mal so am Rande erzählt. In der Firma meines Mannes ist jemand aus der Personalabteilung im Betriebsrat und hat auch noch die Leitung innen.
Erstellt am 13.04.2025 um 00:06 Uhr von Lutius Albutius
Zitat Gammonsgirl : Lutius Albutius Danke für den Tip bekommt meine Anwalt auf den Tisch mit der Bitte um Umsetzung! Wenn das auch für den Minijobber gilt ! Aber das wäre super
Meiner Auffassung nach gilt das auch für Minijobber
Erstellt am 13.04.2025 um 09:55 Uhr von Gammonsgirl
Jetzt muss ich mal was loswerden. Ich finde das total toll. Ich komm hier neu in die Gruppe und bekomme so viel wertvolle Informationen. Danke dafür und ich wünsche euch einen schönen Sonntag
Erstellt am 13.04.2025 um 16:42 Uhr von Lutius Albutius
Zitat H.G.Buddne: auf jedenfall solltet Ihr einen langen Atem haben wenn ihr es schafft einen BR zu gründen. Wie ich herauslesen kann wird euer Arbeitgeber immer wieder versuchen euch zu gängeln wo es nur geht. Da braucht Ihr ein dickes Fell und viel wissen.
So dick muss das Fell keineswegs sein. Denn mit Gängelei erfüllt der AG ggf den Tatbestand der Störung und/oder Behinderung der Betriebsratstätigkeit. Denn wenn der AG rumbockt, hat der BR mit den §§ 23 & 78 BetrVG zwei scharfkantige Instrumente, die er gegen den AG einsetzen kann. Und glaube mir, die Arbeitsgerichte verstehen keinen Spaß, wenn er glaubt, den BR im Rahmen seiner BR'tätigkeit mal eben stören und/oder behindern zu können. Das kann für den AG ggf richtig teuer werden.
Wenn das Arbeitsgericht gegen den AG das eine oder andere Ordnungs- und Zwangsgeld bis zu 10.000 Euro verhängt hat, wird das die Laune des AGerheblich beeinträchtigen.
Erstellt am 13.04.2025 um 17:22 Uhr von Gammonsgirl
Das ist doch super ich glaube schon das das gut wird . Und ja ich habe Biss deswegen versuche ich alles was ich kann
Erstellt am 13.04.2025 um 18:45 Uhr von celestro
"Denn mit Gängelei erfüllt der AG ggf den Tatbestand der Störung und/oder Behinderung der Betriebsratstätigkeit. Denn wenn der AG rumbockt, hat der BR mit den §§ 23 & 78 BetrVG zwei scharfkantige Instrumente, die er gegen den AG einsetzen kann."
Zur Erinnerung: Es gibt hier noch keinen BR.
Erstellt am 13.04.2025 um 19:38 Uhr von Lutius Albutius
celestro : Zur Erinnerung: Es gibt hier noch keinen BR.
Du hast ja recht. Aber lies Dir meinen Beitrag (16:42 Uhr ) von Anfang an nochmal genau durch.
Erstellt am 13.04.2025 um 20:23 Uhr von celestro
es bringt nichts von einem scharfen Schwert des BR zu philosophieren ... die Initiatoren müssen erst einmal soweit kommen.
"Danke für den Tip bekommt meine Anwalt auf den Tisch mit der Bitte um Umsetzung!"
@Gammonsgirl
Sollte der Anwalt diesen Tipp gebraucht haben, such Dir bitte einen Anderen.
Erstellt am 13.04.2025 um 20:33 Uhr von Gammonsgirl
Mit euren Ideen und mit der Unterstützung von meinem Anwalt der Gewerkschaft und euch haben wir bald einen BR . Schwarm wissen ist immer von Vorteil danke euch
Erstellt am 13.04.2025 um 21:03 Uhr von Lutius Albutius
Zitat celestro : es bringt nichts von einem scharfen Schwert des BR zu philosophieren ... die Initiatoren müssen erst einmal soweit kommen.
Sorry celestro. Irgendwie scheinst Du auf dem Schlauch zu stehen. Mein Kommentar bezog sich auf das Zitat von
H.G.Buddne: " auf jedenfall solltet Ihr einen langen Atem haben wenn ihr es schafft einen BR zu gründen."
Natürlich muss ein BR erst mal gewählt werden. Das Gegenteil habe ich ja auch nicht behauptet
Erstellt am 13.04.2025 um 21:07 Uhr von Lutius Albutius
Zitat celestro : Sollte der Anwalt diesen Tipp gebraucht haben, such Dir bitte einen Anderen.
Jetzt fängst Du aber an, komisch zu werden
Erstellt am 13.04.2025 um 23:55 Uhr von celestro
"Irgendwie scheinst Du auf dem Schlauch zu stehen."
Nö!
"Mein Kommentar bezog sich auf das Zitat von"
Keine Sorge ... ich weiß ziemlich gut, worauf sich Deine Aussage bezog.
"Natürlich muss ein BR erst mal gewählt werden. Das Gegenteil habe ich ja auch nicht behauptet"
Ich habe auch nicht gesagt, das Du etwas anderes behauptet hättest. Ändert aber nichts an MEINER Aussage.
"Jetzt fängst Du aber an, komisch zu werden"
Außer gegenüber Trollen beliebe ich niemals komisch zu werden. Dafür sind die Themen hier viel zu ernst.
Erstellt am 14.04.2025 um 00:41 Uhr von Gammonsgirl
Jetzt fängst Du aber an, komisch zu werden . Warum ? Auch ein Anwalt kann nicht alles wissen und ich weis nicht ob es in meinem Fall angewendet werden kann .
Erstellt am 14.04.2025 um 08:20 Uhr von takkus
"....von meinem Anwalt der Gewerkschaft..."-> na dann bin ich mir ziemlich sicher, dass der Anwalt die Tips aus diesem Forum hier braucht.
Erstellt am 14.04.2025 um 09:18 Uhr von Gammonsgirl
Tips sind immer gut niemand kann alles wissen. Deswegen das Schwarm Wissen hier ! Ich freu mich sehr über eure wertvollen Tips . Meine Firma sitzt im Mittelalter fest es kann nur besser werden
Erstellt am 14.04.2025 um 09:32 Uhr von Lutius Albutius
ALSO, um es jetzt mal KLAR zu sagen : Wenn Gammonsgirl es schafft, dass ein BR gewählt wird und der AG glaubt, diesen im Rahmen seiner Tätigkeit, stören, oder behindern zu können, der BR dann nach den §§ 23 & 78 BetrVG arbeitsgerichtlich gegen den AG vorgeht, kann sich der AG warm anziehen. Darüber hinaus hätte der BR zusätzlich noch die §§ 119 & 121 BetrVG im Gepäck. NOCH FRAGEN ???
Erstellt am 14.04.2025 um 21:25 Uhr von Lutius Albutius
"Danke für den Tip bekommt meine Anwalt auf den Tisch mit der Bitte um Umsetzung!"
@Gammonsgirl
Zitat celestro : Sollte der Anwalt diesen Tipp gebraucht haben, such Dir bitte einen Anderen.
Hallo celestro !
Kannst Du Deine Aussage mal im einzelnen spezifizieren und ggf beziffern ?
Erstellt am 15.04.2025 um 09:05 Uhr von Gammonsgirl
Zitat celestro : Sollte der Anwalt diesen Tipp gebraucht haben, such Dir bitte einen Anderen. Warum bitte
Erstellt am 16.04.2025 um 08:28 Uhr von titapropper
Weil das einfach Basics sind, welche selbst wir als BR´s ohne Jurastudium wissen.
Erstellt am 16.04.2025 um 10:15 Uhr von Gammonsgirl
Du verzeihst mir bitte meine Frage da ich noch nicht mal BR bin sondern werden möchte . Danke für deine Geduld.
Erstellt am 17.04.2025 um 10:43 Uhr von Lutius Albutius
Hallo Gammonsgirl ! halte uns in jedem Fall auf dem laufenden
Erstellt am 17.04.2025 um 11:02 Uhr von Gammonsgirl
Das mache ich ! Montag habe ich meinen Anwalt geschrieben . Bisher keine Antwort! Enttäuscht
Erstellt am 23.04.2025 um 13:56 Uhr von Lutius Albutius
Hallo Gammonsgirl ! Gibt es irgendwelche Neuigkeiten ?
Erstellt am 23.04.2025 um 14:40 Uhr von Gammonsgirl
Hey ja ich bin rückwirkend seit dem 1. April Mitglied bei Verdi. Allerdings mein Anwalt arbeitet immer noch nicht trotz mehrfacher Aufforderung. Ich hab die Rechtschutz eingeschaltet.
Erstellt am 22.05.2025 um 09:40 Uhr von Gammonsgirl
Betreff: Rückmeldung zur aktuellen Entwicklung meiner Betriebsratsinitiative
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte Euch ein kurzes Update über meine bisherigen Erfahrungen und den aktuellen Stand meiner Bemühungen zur Gründung eines Betriebsrats in meinem Betrieb geben.
Nachdem ich mich entschlossen hatte, einen Betriebsrat zu initiieren, habe ich mich an die Gewerkschaft ver.di gewandt und dort auch meine Mitgliedschaft erklärt, in der Hoffnung, bei diesem wichtigen Schritt unterstützt zu werden. Leider verlief die Kommunikation bislang sehr schleppend.
Trotz meiner mehrfachen Bitte um Unterstützung wurde mir erst im Nachhinein mitgeteilt, dass ver.di sich erst dann bewegt, wenn ich bestimmte Voraussetzungen erfülle:
• Ich soll zunächst 15 Kolleginnen und Kollegen finden, die sich zur Wahl in den Betriebsrat aufstellen lassen würden.
• Darüber hinaus verlangt ver.di, dass 30 % der Belegschaft vorab ver.di-Mitglied werden, bevor man mir überhaupt organisatorisch oder juristisch zur Seite steht.
Diese Bedingungen wurden mir erst mit Verzögerung und nach mehrmaligem Nachfragen mitgeteilt – nicht von Anfang an transparent gemacht.
Vor nunmehr 14 Tagen hatte ich zusätzlich Kontakt mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der mir versicherte, noch einmal intern mit ver.di Rücksprache zu halten. Obwohl dieses Gespräch scheinbar stattgefunden hat, habe ich bis heute keinerlei Rückmeldung von ver.di erhalten – weder telefonisch noch per E-Mail.
Für mich wirft das viele Fragen auf: Wie sollen engagierte Beschäftigte einen Betriebsrat gründen, wenn gewerkschaftliche Unterstützung an solch hohe Hürden und intransparente Abläufe gebunden ist? Es demotiviert und erschwert das Vorhaben massiv – gerade in Betrieben, in denen Arbeitnehmervertretung bitter nötig ist.
Ich freue mich über Eure Gedanken, Rückmeldungen und ggf. Erfahrungsberichte. Vielleicht kennt jemand ähnliche Situationen oder hat einen guten Tipp, wie man mit dieser Form von Blockade umgehen kann.
Solidarische Grüße
Gammonsgirl
Mitglied bei ver.di
Erstellt am 22.05.2025 um 09:58 Uhr von Kehler
Deshalb bin ich vor Jahren schon ausgetreten. Viele heiße Luft, viele Versprechungen und helfen aber nicht.
Erstellt am 22.05.2025 um 11:44 Uhr von celestro
Deinen Klarnamen solltest Du lieber löschen.
Erstellt am 22.05.2025 um 11:57 Uhr von Gammonsgirl
Celestro ich steh dazu aber ja du hast mit Sicherheit recht.
Erstellt am 22.05.2025 um 13:25 Uhr von Lutius Albutius
Zitat Gammonsgirl : Trotz meiner mehrfachen Bitte um Unterstützung wurde mir erst im Nachhinein mitgeteilt, dass ver.di sich erst dann bewegt, wenn ich bestimmte Voraussetzungen erfülle:
• Ich soll zunächst 15 Kolleginnen und Kollegen finden, die sich zur Wahl in den Betriebsrat aufstellen lassen würden.
• Darüber hinaus verlangt ver.di, dass 30 % der Belegschaft vorab verdi-Mitglied werden, bevor man mir überhaupt organisatorisch oder juristisch zur Seite steht.
Ich kann das gar nicht glauben, aber tue es dennoch. Für mich ist diese Arroganz nicht mehr zu begreifen. Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen könnte. Das schreibt jemand, der 40 Jahre Mitglied der IG Metall ist. Als ich vor geraumer Zeit eine BR'wahl ansteuerte, bin ich zur IG Metall hin und schwupp, hat die IG Metall den AG aufgefordert, eine Betriebsversammlung anzuberaumen, um einen Wahlvorstand zu zu wählen. Das Ganze übrigens ohne Vorbedingungen.
Du kannst zu Deiner Eingangsfrage auch anonyme Antworten zulassen. Wenn Dur dies einstellst, sende ich Dir meine Telefonnummer. Vielleicht kann ich Dir weiterhelfen. Vielleicht können wir das Ganze über die IG Metall abwickeln
Erstellt am 23.05.2025 um 15:02 Uhr von Gammonsgirl
Hoffe ich bekomme diese Einstellung hin. Danke Albutius. Einstellung nicht öffentliche!
Erstellt am 24.05.2025 um 06:04 Uhr von Andreas WAF
Endlich begreifst Du, worum es Gewerkschaften eigentlich geht ... Mitgliedsbeiträge!
Ich finde es erschreckend, wenn Personen wie Du einen BR gründen wollen! Auch Überschätzt Du den Einfluss eines BR. Hinterfrag Dich eher mal, was die Motive sind, eine Firma zu gründen, dann kommst Du relativ schnell drauf, welches die Aufgaben darstellen und wie man die Ziele am Besten erreicht. Wenn Du der Meinung bist, Betriebsräte müssen alles mögliche durchboxen, lähmt man so nur das Unternehmen und schädigt die anderen Mitarbeiter. Was wirklich erschreckend ist, dass Du scheinbar sehr wenig Ahnung hast, ich meine niemand hindert Dich daran, Dich in Deiner Freizeit weiterzubilden, wenn ich mir dann vorstelle, dass Du Forderungen stellst, wird mir Angst und Bange um die Firma.
Wenn Du auf Albutius hörst, dann ist Hopfen und Malz verloren, Augenscheinlich schreibt die Person sehr viel, davon kannst Du locker 70% vergessen.
Erstellt am 24.05.2025 um 09:55 Uhr von Olav HB
"Gewerkschaften geht es um Mitgliederbeiträge",
Politiker geht es um Wiederwahl
Unternehmer geht es um Gewinne
Juristen wollen immer nur Recht haben
Trollen wollen nur Aufmerksamkeit
und im Wörterbuch wird falsch geschrieben