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Stellvertretender Betriebsrat in einem Betrieb mit nur 13 Beschäftigten

M
Meliodas1988
Dez 2024 bearbeitet

Hallo, Ich bin frisch gewählter Betriebsrat. Auf anraten meiner Betreuerin, haben wir entschieden, dass die Person, die die 2. meisten Stimmen bekommen hat mein Vertreter zu werde.

Jetzt hat mich mein Chef angerufen und besteht darauf, dass ich ihm bis morgen früh eine E-Mail zukommen lasse, in der steht, dass es keinen Stellvertreter für mich gibt.

Wie soll ich mich verhalten?

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Community-Antworten (17)

C
Christax

05.12.2024 um 14:46 Uhr

Laut §26 BetrVG seid ihr verpflichtet einen Stellvertreter Zu Wählen

K
Kehler

05.12.2024 um 14:51 Uhr

@Christax Was willst du bei einem Betriebsrat der aus einer Person besteht wählen?

@Meliodas1988 Bei einem 1er BR gibt es keinen Stellvertreter sondern Ersatzmitglieder.

siehe hier: https://bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/2_Organisation/5_1-er-BR/1er_BR-Amtsfuehrung/index.php

Du solltest dringend auf Schulung gehen.

D
DummerHund

05.12.2024 um 15:06 Uhr

@Kehler Und dieses Ersatzmitglied kann dann mit allen Rechten und Pflichten im Falle seines Nachrückens ausgestattet werden. Wäre dem nicht so wäre ein BR im Falle einer Verhinderung ja Geschäftsunfähig und der AG hätte freie Hand.

K
Kehler

05.12.2024 um 15:18 Uhr

@Dummerhund

genau! und erst dann. Vorher ist er nur Ersatzmitglied.

R
rtjum

05.12.2024 um 15:50 Uhr

in einem Betrieb mit 13 Wahlberechtigten gibt es einen einköpfigen Betriebsrat. Alle weiteren Kandidaten, die auch auch Stimmen bekommen haben, sind dann in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen Ersatzmitglieder und rücken, mit allen Rechten und Pflichten, nach, wenn Du verhindert bist.

C
Christax

05.12.2024 um 16:23 Uhr

O man die 13 Mitarbeiter habe ich über sehen ( schuldigung )

G
GabrielBischoff

05.12.2024 um 17:24 Uhr

@Meliodas1988 Es ist das falsche Wort, gleichzeitig erfüllt dein Nachrücker ähnliche Funktionen. Bist du verhindert, rückt die Person zeitweilig nach.

Dadurch ergibt sich übrigens auch ein Schulungsanspruch. https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/ersatzmitglieder

P
playmobil

05.12.2024 um 17:51 Uhr

Zusammengefasst, der AG hat recht und es gibt keinen Stellvertreter.

M
Muschelschubser

05.12.2024 um 18:23 Uhr

Klärt erstmal die die Begrifflichkeiten, ob Stellvertreter und Ersatzmitglied auch als solche gemeint sind.

Aus Unwissenheit werden gerne mal falsche Vokabeln benutzt.

Meint der AG wirklich Stellvertreter (den es nicht gibt), oder meint er in Wirklichkeit einen Nachrücker?

Da wäre ich vorsichtig, denn er könnte versuchen wollen, die Abwesenheit des BR für sich zu nutzen.

P
playmobil

05.12.2024 um 19:21 Uhr

Stellvertreter ist klar geregelt, genauso wie das Ersatzmitglied, der AG hat recht.

D
DummerHund

05.12.2024 um 22:39 Uhr

"Meint der AG wirklich Stellvertreter (den es nicht gibt), oder meint er in Wirklichkeit einen Nachrücker?" Würde er so den Nachrücker in Frage stellen, wäre es eine Behinderung der Betriebsratsarbeit.

M
Muschelschubser

06.12.2024 um 08:44 Uhr

"Würde er so den Nachrücker in Frage stellen, wäre es eine Behinderung der Betriebsratsarbeit."

Uns ist das klar. Aber einem frisch gewählten BR ohne Grundlagenseminare auch? Ich würd's nicht schreiben, wenn's solche Konstellationen nicht gäbe. Ist auch nicht böse gemeint. Jeder ist irgendwann mal mit seinem Mandat gestartet.

U
Ustik

06.12.2024 um 11:26 Uhr

Kann man sich nicht einfach nur auf die Fragestellung konzentrieren und nicht wild herumspekulieren?

Es wird nach einem Stellvertreter gefragt und den gibt es nicht.

J
Jungteichbauer

08.12.2024 um 13:21 Uhr

Hallo Meliodas,

danke für deine sehr interessante Frage.

Unabhängig der Empfehlung deiner Betreuerin stelle ich mir ernsthaft die Frage:

  1. Warum muss ich dem Arbeitgeber immer anworten wenn er fragt? Aufgrund der Konstellation (13 Mitarbeiter) darf er sich die Frage doch gerne selbst beantworten. Manchmal ist weniger antworten mehr ;) 2.Um die 2.Person "abzusichern" könntest du ab morgen doch mal krank sein? Dann rutscht automatisch die Person nach, die auf Pos. 2 ist.

Viele Grüße Der Jungteichbauer

U
Ustik

08.12.2024 um 13:35 Uhr

Bitte? Jemand ist arbeitsunfähig, wenn dieser nicht in der Lage ist, die Arbeit zu erledigen und nicht, um einfach etwas durchzuspielen.

J
Jungteichbauer

08.12.2024 um 13:47 Uhr

Liebster Ustik,

die Arbeit ist zu erledigen ... genau wie du sagst ... dann rutscht Nr.2 nach gemäß des Wahlergebnis nach ;)

Viele Grüße Der Jungteichbauer

U
Ustik

08.12.2024 um 14:01 Uhr

Du rufst die Leute zu Betrug auf:

"2.Um die 2.Person "abzusichern" könntest du ab morgen doch mal krank sein? Dann rutscht automatisch die Person nach, die auf Pos. 2 ist."

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