Kandidatur der freigestellten Stellvertretung des Geschäftsführenden Vorstands
Kann ich als seit einem Jahr freigestellte Stellvertretung des Geschäftsführenden Vorstands für den Betriebsrat kanditieren und zur Wahl stehen?
Dem aktuellen Arbeitsvertrag entsprechend wäre es mehr oder weniger leitende Position, faktisch wurden dafür sämtliche Kompetenzen entzogen, bzw. verwährt, so dass die Position nicht annähernd erfüllt werden kann.
Für Einschätzungen dazu, herzlichen Dank!
Community-Antworten (13)
03.12.2024 um 14:59 Uhr
Du bist Stellvertretung des Geschäftsführenden Vorstands und von der Arbeit freigestellt? Dein ArbVertrag ist aber noch gültig? Was heisst "mehr oder weniger leitende Position"?
03.12.2024 um 16:01 Uhr
Danke für die Antwort.
Ja, zur Position und dem aktuell noch bestehenden Vertrag. "mehr oder weniger leitende Position" meint, dass es im Vertrag steht und reel nicht geschieht und die Arbeit dazu massiv blockiert wird.
03.12.2024 um 16:16 Uhr
Ja, zur aktuellen Vertragssituation. "mehr oder weniger leitende Position" meint, dass die Position lt. AV gegeben ist, faktisch aber nicht zugestanden wird bzw. massiv blockiert wird.
Für eine Bewertung der Situation zur BR-Kandidatur danke ich.
03.12.2024 um 17:16 Uhr
Darfst du selbstständig MA einstellen oder entlassen? Liegt hierfür eine schriftliche Handlungsvollmacht vor? Hast du Prokura?
03.12.2024 um 18:14 Uhr
Das ist etwas unklar. Daher wurden aufgrund der unklaren Vorgänge der Stellvertretung bewusst keine Einstellungen oder Entlassungen vorgenommen, abgesehen davon, dass Personalvorgänge ergänzend vom geschäftsführenden Vorstand gewollt nicht überlassen wurden. Eine schriftliche Regelung dazu wurde nicht unterschrieben. Unterschrieben wurden allerdings Urlaubsanträge für den überlassenen Bereich.
03.12.2024 um 18:20 Uhr
Klingt für mich nicht nach leitendem Angestellten. Kann sich nach meinem Dafürhalten zur Wahl aufstellen.
03.12.2024 um 18:25 Uhr
Vielen Dank für die Antwort und Bewertung. Es bestätigt das vorhandene Bild und Kenntnisse.
03.12.2024 um 21:00 Uhr
@ RudiRadeberger Als Wahlvorstand wäre ich mit deiner Antwort vorsichtig...gerade nach dem was der TE zum Schluss geschrieben hat. Unklar Man hat verzichtet.... alles zu schwammig.
03.12.2024 um 22:16 Uhr
einer Person mit einem LA Arbeitsvertrag würde ich keine Wahlberechtigung ausstellen.
03.12.2024 um 23:50 Uhr
Danke für die Kommentare. Welche Kriterien, sind für eine BR-Kandidatur hier entscheidend? Die im Arbeitsvertrag benannte Position, oder die Umfänglichkeit der Personalverantwortung und ausgeübten Kompetenzen? Kennt evtl. jemand eine entsprechende Norm dazu im BetrVG? Danke für weitere Hinweise.
04.12.2024 um 00:36 Uhr
04.12.2024 um 01:23 Uhr
Ich bin da ganz bei celestro
04.12.2024 um 01:43 Uhr
Danke für den short Link zu § 5 BetrVG! Da ist es klar zu entnehmen.
Interpretationen haben durchaus einen unterhaltsamen Anteil beigetragen. Vielen Dank dafür.
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