Erstellt am 17.11.2024 um 19:01 Uhr von celestro
Die Wahlordnung zum BetrVG ... der Kandidat kann jetzt nicht mehr gestrichen werden. Er kann (sofern er gewählt wird bzw. die Liste genug Sitze erhält) die Wahl ablehnen (bzw. das Mandat niederlegen). Dann ist er aber komplett raus.
Eine Möglichkeit nur Ersatzmitglied zu sein gibt es überhaupt nicht.
Erstellt am 17.11.2024 um 21:27 Uhr von SabiKa89
Hier kann nichts mehr gemacht werden.
Der "Kandidat" hat sich dazu entschieden, bei der BR Wahl anzutreten - jetzt ist er dabei.
Ob er noch will oder nicht.
Natürlich kann er nach der Wahl sein Amt nicht antreten.
Eine Möglichkeit, im Vorfeld zu entscheiden nur Ersatzmitglied zu werden, gibt es nicht.
Hier heißt es das Wahlergebnis abwarten.
Erstellt am 18.11.2024 um 09:24 Uhr von Idris
Muss der Kandidat schriftlich oder kann er auch mündlich seine Kandidatur ablehnen?
Erstellt am 18.11.2024 um 09:31 Uhr von celestro
Wenn die Wahl gelaufen ist kann er es sowohl schriftlich, als auch mündlich machen. Schriftlich hat halt den Vorteil, das man es nachweisen kann.
Erstellt am 18.11.2024 um 10:45 Uhr von AnnaB
ja... oder auf der Wahlversammlung, nach Auszählen der Stimmen sagen (weil, da wird man ja gefragt und jemand schreibt Protokoll): "Ich nehme die Wahl nicht an".
Erstellt am 18.11.2024 um 12:24 Uhr von GabrielBischoff
>> Muss der Kandidat schriftlich oder kann er auch mündlich seine Kandidatur ablehnen?
Der Kandidat muss nichts. Der gewählte Betriebsrat muss seine Wahl ablehnen, das reicht mündlich.
Erstellt am 18.11.2024 um 13:49 Uhr von Muschelschubser
Man beachte den Wortlaut:
Er kann seine Kandidatur nicht ablehnen.
Die Wahl aber schon.
Er kann also das Ergebnis abwarten.
Bekommt er nicht genug Stimmen, ist er wie gewünscht Ersatzmitglied und muss nichts machen. Wird er ins Gremium gewählt, kann er mündlich die Wahl ablehnen.
Erstellt am 18.11.2024 um 21:10 Uhr von Dummerhund
Diese Antwort wurde von "Dummerhund" gelöscht.