Vorschlagsliste
Hallo, Seid einer Woche hängt unsere Vorschlagsliste aus. Es wurden auch schon Briefwahlen getätigt. Nun möchte ein Kandidat von der Liste gestrichen werden oder nur als Ersatzmitglied tätig werden. Was können wir tun? Welches Gesetz greift hier?
Community-Antworten (7)
17.11.2024 um 20:01 Uhr
Die Wahlordnung zum BetrVG ... der Kandidat kann jetzt nicht mehr gestrichen werden. Er kann (sofern er gewählt wird bzw. die Liste genug Sitze erhält) die Wahl ablehnen (bzw. das Mandat niederlegen). Dann ist er aber komplett raus.
Eine Möglichkeit nur Ersatzmitglied zu sein gibt es überhaupt nicht.
17.11.2024 um 22:27 Uhr
Hier kann nichts mehr gemacht werden. Der "Kandidat" hat sich dazu entschieden, bei der BR Wahl anzutreten - jetzt ist er dabei. Ob er noch will oder nicht.
Natürlich kann er nach der Wahl sein Amt nicht antreten.
Eine Möglichkeit, im Vorfeld zu entscheiden nur Ersatzmitglied zu werden, gibt es nicht. Hier heißt es das Wahlergebnis abwarten.
18.11.2024 um 10:24 Uhr
Muss der Kandidat schriftlich oder kann er auch mündlich seine Kandidatur ablehnen?
18.11.2024 um 10:31 Uhr
Wenn die Wahl gelaufen ist kann er es sowohl schriftlich, als auch mündlich machen. Schriftlich hat halt den Vorteil, das man es nachweisen kann.
18.11.2024 um 11:45 Uhr
ja... oder auf der Wahlversammlung, nach Auszählen der Stimmen sagen (weil, da wird man ja gefragt und jemand schreibt Protokoll): "Ich nehme die Wahl nicht an".
18.11.2024 um 13:24 Uhr
Muss der Kandidat schriftlich oder kann er auch mündlich seine Kandidatur ablehnen?
Der Kandidat muss nichts. Der gewählte Betriebsrat muss seine Wahl ablehnen, das reicht mündlich.
18.11.2024 um 14:49 Uhr
Man beachte den Wortlaut:
Er kann seine Kandidatur nicht ablehnen. Die Wahl aber schon.
Er kann also das Ergebnis abwarten. Bekommt er nicht genug Stimmen, ist er wie gewünscht Ersatzmitglied und muss nichts machen. Wird er ins Gremium gewählt, kann er mündlich die Wahl ablehnen.
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