Hallo zusammen,
meine Frage ist, ob ein vermeitlich "leitender Angestellte" durch beglaubigte Absichtserklärung zur Gründung eines Betriebsrates aufrufen darf. Der betroffene Mitarbeiter ist lt. Organigramm direkt unter der Geschäftsführung angesiedelt, trifft aber weitgehend keine Entscheidung ohne Zustimmung der Geschäftsführung. Es ist unsicher ob § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG zutrifft.