Erstellt am 16.09.2024 um 12:38 Uhr von Muschelschubser
Ich glaube schon dass der Wahlvorstand Fragen stellen kann wenn ihm was komisch vorkommt.
Nur:
Was kann er draus machen?
Wenn eingereichte Wahlvorschläge augenscheinlich korrekt sind und fristgerecht eingereicht werden, kann er sie ja schlecht auf Zuruf ungültig erklären. Erst Recht wenn Aussage gegen Aussage steht.
Erstellt am 16.09.2024 um 13:35 Uhr von Dummerhund
Und dennoch:
Wer gehört zum Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus 3 Mitgliedern, eines von ihnen ist der Vorsitzende. Die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder kann – im normalen Wahlverfahren – erhöht werden, wenn dies erforderlich ist.
In jedem Fall muss der Wahlvorstand aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann ein Ersatzmitglied bestellt werden.
In Betrieben mit männlichen und weiblichen Arbeitnehmern sollen (zwingend ist das nicht) beide Geschlechter dem Wahlvorstand angehören.
Der Wahlvorstand trifft seine Entscheidungen in Form von Beschlüssen. Der Wortlaut der gefassten Beschlüsse ist nach jeder Sitzung in einer Niederschrift festzuhalten.
Dies würde für mich heißen, der Wahlvorstand müsste darüber erst mal einen Beschluss fassen bevor er hier in der Weise tätig werden kann. Ist dies nicht gegeben würde ich den beiden Mitgliedern Parteilichkeit unterstellen können.
Erstellt am 16.09.2024 um 14:46 Uhr von Muschelschubser
Das hab ich glatt überlesen.
2 von einer Liste - gibt es einen dritten oder nicht?
Das wäre ja schon ein würdiger Fauxpas für eine unwirksame Wahl.
Ob mündliche Nachfragen eines Beschlusses bedürfen oder ob diese quasi unter dem Radar davonfliegen, weiß ich nicht. Spätestens bei der Überprüfung ist das natürlich zwingend.
Erstellt am 24.09.2024 um 10:12 Uhr von MalSchauen
@DummerHund
Es gibt's auch andere Personen, aber die sind eher Beiwerk und die zwei problematischen Personen können handeln wie sie möchten, weil keiner deren Handlungen anmerken möchte.
Und sagen wir es so bist du ungemütlich für sie bist darfst du dich auf nette Gespräche mit der Firma einstellen...
Hast du vielleicht eine Passage aus dem Gesetz bzw. eine Kommentierung, die Aussage, dass solches Handeln vom Wahlvorstand einen Beschluss braucht ? Soweit ich in Erfahrung bringen konnte gab es keinen Beschluss zu dem Anschreiben von Leuten die Stützunterschriften geleistet haben. Ich habe einen stillen Zuschauer in dem Gremium und ihr würde gesagt, dass nur ein paar Personen angeschrieben wurden, aber die Realität ist eine andere...
Und warum es bei deren Liste nicht gemacht wurde ist eine ganz wilde Begründung, aber wenn ich das ist so wild, dass ich nicht riskieren werden erkannt zu werden und mit möglchen Konsequenzen leben möchte...
Und danke für eure Hilfe. Ist eine Situation bei der ich und die anderen Kollegen nicht weiter wissen.
Erstellt am 24.09.2024 um 10:19 Uhr von celestro
eine Handlung des Gremiums benötigt immer einen Beschluss. Egal ob WV, BR, GBR, KBR ...
wenn die allerdings zu zweit agieren, bekommen die so einen Beschluss ja ziemlich schnell hin.
P.S. wobei es natürlich noch zu differenzieren gilt ... hat jemand "nachgefragt" der auch im WV ist? Oder war das eine offizielle Anfrage des WV?