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Personalabteilung (HR) - Welche Untersützung darf ich erwarten?

TS
Thomas S.
Sep 2024 bearbeitet

Guten Abend

wir sind so ziemlich auf der Kippe um die 100 Beschäftigte. Wie finde ich nun heruas ob wir in das Wahlverfahren < 100 oder > 100 fallen?

Schon jetzt, vor der aller erten Versammlung, der Wahl des Wahlvorstands müsste wir ja schon erfahren wieviele Wahlbereichtigte wir eigentlich habe, oder?

Die Personalleitung zeigt sich hier aber sehr unkooperative. Sie sagt mir, dass sie mir solche eine Liste nicht ausstellen kann.

Was mache ich nun ?

Wann darf ich die eigentlich "Wählerliste" mit dem Geschlächter, Geburtsdatum, Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginn , etc anvordern? Ist der AG verpflichtet mir diese auch zu erstellen? Auch jetzt schon bevor der Wahlvorstand bestellt ist?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

03.09.2024 um 04:12 Uhr

1.) Bitte … bitte … bitte! Hör auf, für jede einzelne Frage ein neues Thema zu erstellen. Stell Dir mal vor, das würde hier jeder so machen?

2.) es wäre schön, wenn Du auch mal ein bisschen mitdenken würdest. Der Wahlvorstand kann etwas anfordern. Bevor es den nicht gibt, braucht der AG rein gar nichts zu tun. Das ist Dir bei einer anderen Frage schon einmal gesagt worden, gilt aber natürlich auch für alle anderen Fragen in diese Richtung.

3.) der Gesetzgeber spricht von “in der Regel < / > 101 MA”. Es geht also nicht um einen Stichtag und ob dann an diesem Tag eine Zahl erreicht wird. Sondern der WV hat beim AG Informationen anzufordern, aus denen sich dann ergibt, wieviele MA man durchaus auch ein bisschen in die Zukunft blickend haben wird.

Hat die Firma HEUTE 98 MA, aber am Werkstor hängen 30 Stellenausschreibungen, wird man perspektivisch bei 128 MA landen.

Hat die Firma HEUTE 120 MA, aber der Agentur für Arbeit eine Massenentlassung von 50 MA bereits angekündigt, muss der WV von 70 MA ausgehen.

G
GabrielBischoff

03.09.2024 um 11:08 Uhr

Es gibt einen gesetzlich festgelegten Ablauf der Wahl. Mach dir die Sorgen eine Wahlvorstands, sobald du Wahlvorstand bist. :)

Erst der Wahlvorstand erstellt die Wählerliste und hat dazu das Recht vom AG die Daten zu kriegen. Die Antwort deiner Personalabteilung ist also korrekt, den Initiatoren dürfen sie sowas nicht geben.

OH
Olav HB

03.09.2024 um 15:01 Uhr

Ich schlage vor, Du nimmst Kontakt mit Deiner Gewerkschaft auf und bittest um Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats. Da gibt es die notwendige Erfahrung und Kompetenz. Als BR seid ihr nicht an de Gewerkschaft gebunden (ihr vertritt die Belegschaft, nicht die Gewerkschaft!).

K
Kehler

04.09.2024 um 12:02 Uhr

immer dieses crossposting

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