Erstellt am 03.09.2024 um 02:12 Uhr von celestro
1.) Bitte … bitte … bitte! Hör auf, für jede einzelne Frage ein neues Thema zu erstellen. Stell Dir mal vor, das würde hier jeder so machen?
2.) es wäre schön, wenn Du auch mal ein bisschen mitdenken würdest. Der Wahlvorstand kann etwas anfordern. Bevor es den nicht gibt, braucht der AG rein gar nichts zu tun. Das ist Dir bei einer anderen Frage schon einmal gesagt worden, gilt aber natürlich auch für alle anderen Fragen in diese Richtung.
3.) der Gesetzgeber spricht von “in der Regel < / > 101 MA”. Es geht also nicht um einen Stichtag und ob dann an diesem Tag eine Zahl erreicht wird. Sondern der WV hat beim AG Informationen anzufordern, aus denen sich dann ergibt, wieviele MA man durchaus auch ein bisschen in die Zukunft blickend haben wird.
Hat die Firma HEUTE 98 MA, aber am Werkstor hängen 30 Stellenausschreibungen, wird man perspektivisch bei 128 MA landen.
Hat die Firma HEUTE 120 MA, aber der Agentur für Arbeit eine Massenentlassung von 50 MA bereits angekündigt, muss der WV von 70 MA ausgehen.
Erstellt am 03.09.2024 um 09:08 Uhr von GabrielBischoff
Es gibt einen gesetzlich festgelegten Ablauf der Wahl. Mach dir die Sorgen eine Wahlvorstands, sobald du Wahlvorstand bist. :)
Erst der Wahlvorstand erstellt die Wählerliste und hat dazu das Recht vom AG die Daten zu kriegen. Die Antwort deiner Personalabteilung ist also korrekt, den Initiatoren dürfen sie sowas nicht geben.
Erstellt am 03.09.2024 um 13:01 Uhr von Olav HB
Ich schlage vor, Du nimmst Kontakt mit Deiner Gewerkschaft auf und bittest um Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats. Da gibt es die notwendige Erfahrung und Kompetenz. Als BR seid ihr nicht an de Gewerkschaft gebunden (ihr vertritt die Belegschaft, nicht die Gewerkschaft!).
Erstellt am 04.09.2024 um 10:02 Uhr von Kehler
immer dieses crossposting