Grundlagen-Schulug - Wer, Wann (noch vor der 1sten Versammlung)
Hallo
ich als Vorfeldinitiator habe nun die zwei Mitstreiter gefunden, mit dennen ich nun zur Wahlvorstandswahl einladen kann.
Hierzu habe ich beim IFB das Formular 45 gefunden, wo ich die zwei Wahlvorstands-Kandidaten mit aufführen soll.
Das Formular fragt nach so vielen weiteren Infos, auf die ich keine Antwort habe. Datum der Wahl und dann angeblich schon nahc einer Woche die eigentliche BR-Wahl ? Stützunterschriften? Anzahl der Wahlbereichtigte? Wahlvorschlag-Kennwort,
Darf ich die Versammlung in der Firma haben? Muss der ARbeitgeber mit hierzu einen Raum geben? die Belegschaft freistellen?
Wieviele müssen dabei sein, und und und
Wir haben jetzt schon super viele Fragen und müssen wirklich von Null auf anfangen.
Könnten wir denn jetzt schon auf eine Schulung, bevor die erste Versammlugn stattfindet?
Wir sind etwa 100 Beschäftigt, hatte noch nie ein BR, gehören keiner Gewerkschaft an. Wir stehen nun mit der BR-Idee ganz ganz am Anfang
Community-Antworten (2)
03.09.2024 um 08:35 Uhr
Hallo Thomas, ihr seid auf einem guten Weg! Ihr werdet die Wahl aber nicht mit ausschließlicher Hilfe dieses Formus stemmen können.
Meine Empfehlung: Prüft für Euch, welche Gewerkschaft am besten zu Euch passt. Fragt dort, ob die Euch unterstützen würden. Die werden erwarten, dass der Wahlvorstand dann auch der Gewerkschaft beitritt und später möchten die dann bestimmt Fuß in Eurem Betrieb fassen. So läuft das im allgemeinen. Im Gegenzug "nimmt Euch jemand von denen an die Hand" und wird Euch Schritt für Schritt unterstützen. Die erste Wahl ist immer die schwierigste, später ist das dann einfacher.
Ansonsten gibt es auch auf den Seiten der WAF Hilfe zur Durchführung der Wahl, wenn ich mich richtig erinnere auch mit Videos. Schau einfach mal nach.
-> https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/betriebsrat-gruenden
Viel Erfolg!
04.09.2024 um 09:31 Uhr
Welche Gewerkschaft zuständig ist, erfährt man am sichersten durch eine kurze Anfrage beim DGB. Einfach mal bei der nächstgelegenen Geschäftsstelle anrufen!
Es kann auch sein, dass der DGB direkt zuständig ist, das ist aber SEHR selten.
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