Zweistufiges Wahlverfahren?
Muß in einem Betrieb wo es noch keinen Betriebsrat gibt, nach Wahl des Wahlvorstandes innerhalb 1 Woche der Betriebsrat gewählt werden? Da im Betrieb noch keine rechtlichen Grundlagen geschaffen sind muß der Wahlvorstand sich doch erstmal Grundlagen verschaffen um die Wahl zum Betriebsrat korrekt ausführen zu können!!
Community-Antworten (1)
04.05.2007 um 23:15 Uhr
Mindestens sieben Tage vor der ersten Wahlversammlung müssen die Wahlberechtigten über den Termin durch Aushang informiert werden. Sofort nach seiner Wahl und noch in der ersten Wahlversammlung muss der neu gewählte Wahlvorstand die Aufstellung der Wählerliste und den Erlass des Wahlausschreibens, welches vom Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied unterschrieben, veranlassen und dann bekannt machen. Somit ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Also KEINE Möglichkeit einer Fristverlängerung, damit der Wahlvorstand sich entsprechend bilden kann.
Kleine Hilfe findest Du hier: fidi.hamburg.verdi.de/service/downloads/data/betriebsratswahl_nach_dem_vereinfachten_einstufigen_wahlverfahren
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