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Betriebsrat/Bildungsträger - rechtliche Grundlagen einen Betriebsrat zu gründen in einem Beschäftigungsbetrieb?

I
ismail
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ich nehme gerade, bei einem s.g. Bildungsträger (Beschäftigungsbetrieb), an einer "1 Euro Job Maßnahme" teil. Wir sind ca. 100 Beschäftigte und haben öfters Probleme oder Einwände gegen unsere Geschäftsleitung. Die Frage ist, ob es rechtliche Grundlagen gibt einen Betriebsrat zu gründen in einem Beschäftigungsbetrieb? Nur schon mal als Info vor weg, ein Beschäftigungdbetrieb ist kein Betrieb, sondern ein Bildungsträger.

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Community-Antworten (2)

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wölfchen

12.03.2007 um 21:03 Uhr

Egal, wie das Ding heißt, Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrates ist, dass mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer vorhanden sind, von denen mindestens 3 wählbar sein müssen. Ihr habt kein Arbeitsrechtsverhältnis im Sinne des BetrVG (wobei diese Auffassung noch nicht endgültig und höchstrichterlich geklärt ist), auch wenn Ihr an die Weisungen der GL gebunden seid.

L
Lotte

12.03.2007 um 21:31 Uhr

ismail, ich nehme aber an, dass Ihr nicht 100 1-Euro Jobber seid?

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