Erstellt am 20.03.2018 um 10:12 Uhr von celestro
"laut BVerfG müssen aus jedem Organisationsbereich Angestellte vertreten sein,"
da wo Du das gefunden hast, wird vermutlich etwas stehen, das "sollen" bedeutet.
"Müssen wir jetzt eine Änderung bzw. Neuwahl vornehmen?"
Nein.