betriebsratswahl.deSeminare

Muss Wahlvorstand bei seiner Wahl vor Ort sein?

A
Anja07
Aug 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, müssen die Mitglieder des zukünftigen Wahlvorstand bei der Wahl des Wahlvorstandes vor Ort anwesend sein oder reicht eine schriftliche Absichtserklärung? Gibt es einen Paragraphen dazu? Vielen Dank vorab Viele Grüße Anja07

45203

Community-Antworten (3)

R
RudiRadeberger

31.08.2024 um 11:47 Uhr

Die "Mitglieder des zukünftigen Wahlvorstand" sind bis zur Wahl ganz normale Mitarbeiter, denen es freigestellt ist, an einer Betriebsversammlung teilzunehmen oder auch nicht. Durch Abwesenheit geht die Wählbarkeit nicht verloren.

Absichtserklärungen sind hier nicht nötig.

A
Anja07

31.08.2024 um 12:13 Uhr

Hallo Rudi, vielen Dank für deine Antwort. Das heißt, ich muss bei der Wahl nicht anwesend sein um mich wählen zu lassen? VG anja07

R
RudiRadeberger

31.08.2024 um 12:28 Uhr

Das ist korrekt.

Die Wählbarkeit wird in §7 BetrVG definiert. Zwischen zur Wahl anwesenden und abwesenden Personen wird dort nicht unterschieden. Du wärst also auch wählbar, wenn du als Arbeitnehmer auf Haiti im Krankenhaus liegst und die letzte Ölung bekommst.

Ihre Antwort