Wahlvorstand besteht aus betriebsratsmitgliedern
Habe ich als Arbeitnehmer:in das Recht die Protokolle und Akten des Wahlvorstands jederzeit während der Vorbereitung der Wahlen zum Betriebsrat einzusehen? Oder erst nach der Wahl? Oder überhaupt nicht? Unser Rumpf-BR besteht noch aus 3 Mitgliedern. Ursprünglich waren es 7. Mittlerweile sind alle ordentlichen Mitglieder und Ersatzmitglieder „verheizt“. Dem Wahlvorstand aus der ehemaligen Besetzung des BR stehen einige Mitarbeiter skeptisch gegenüber.
Community-Antworten (3)
31.07.2024 um 19:51 Uhr
hier:
findet man:
"Die Mitglieder des Betriebsrats, der die Wahlakten aufzubewahren hat, haben jederzeit die Möglichkeit, die Wahlakten einzusehen. Aus dem Zweck der Aufbewahrungspflicht ergebe sich ein berechtigtes Interesse derjenigen an der Einsichtnahme in die Wahlakten, für die die Gültigkeit der Betriebsratswahl von Bedeutung ist. Das sind zumindest diejenigen Personen und Stellen, die berechtigt sind, die Betriebsratswahl anzufechten (§ 19 Abs 2 S 1 BetrVG).
Für den Arbeitgeber gilt das Recht auf Einsichtnahme nur eingeschränkt, soweit sich daraus Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Arbeitnehmer ziehen lassen. Die Einsichtnahme in diese Unterlagen ist nur zulässig, wenn dies zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahl erforderlich ist. Das Wahlgeheimnis gilt auch für Betriebsratswahlen (§ 14 Abs 1 BetrVG)."
Das würde nach § 19 Abs. 2 BetrVG bedeuten:
"Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig."
das ein "Trupp" aus 3 Wahlberechtigten in diese Unterlagen reingucken dürfen. Bezüglich des Zeitpunktes würde ich (aus dem Bauch heraus) sagen "erst nach der Wahl".
01.08.2024 um 09:20 Uhr
Der Wahlvorstand leitet die Wahl. Die Belegschaft reicht die Wahlvorschläge ein. Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich. Wie groß der zukünftige BR wird, richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten, das Wahlverfahren auch. Jeder hat ein Recht auf Einblick in die Wählerliste. Nur echte Leitende Angestellte dürfen nicht wählen. (Umfassende Prokura, Einstellung und Kündigung in alleiniger Verantwortung).
Im Wahlausschreiben, das veröffentlicht werden muss, sind alle relevante Fakten und alle Fristen aufgeführt.
Also die Wahl aktiv begleiten, sich vielleicht auch als Wahlhelfer anbieten, dann ist man am Wahltag mit dabei.
Vieles kann man also schon während der Wahl erkennen. UND Wir sind alle Menschen. Es gibt kaum eine BR-Wahl, die zu 100% korrekt abläuft. Inwiefern aber ein Fehler die Wahl ungültig macht, entscheidet im Zweifel das Gericht.
Du kannst also innerhalb der Frist auch schon in die Wählerliste schauen, das ist ein wichtiges Dokument der BR-Wahl.
01.08.2024 um 14:45 Uhr
Das , was manche Mitarbeiter:innen skeptisch macht, ist, dass der Wahlvorstand sich aus dem bestehenden restlichen Betriebsrat zusammensetzt setzt. Vom verbliebenen restlichen Betriebsrat (3 Personen) sind 2 im Wahlvorstand + 1 weitere Person aus der Belegschaft, die jedoch zum engen Dunstkreis der beiden anderen gehört. So weit ich weiß, wurden keine Ersatzmitglieder berufen.
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