Habe ich als Arbeitnehmer:in das Recht die Protokolle und Akten des Wahlvorstands jederzeit während der Vorbereitung der Wahlen zum Betriebsrat einzusehen?
Oder erst nach der Wahl?
Oder überhaupt nicht?
Unser Rumpf-BR besteht noch aus 3 Mitgliedern. Ursprünglich waren es 7. Mittlerweile sind alle ordentlichen Mitglieder und Ersatzmitglieder „verheizt“.
Dem Wahlvorstand aus der ehemaligen Besetzung des BR stehen einige Mitarbeiter skeptisch gegenüber.