Erstellt am 31.07.2024 um 17:51 Uhr von celestro
hier:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Arbeitgeber-kann-Wahlunterlagen-einsehen~.html?srsltid=AfmBOoqFz3Vg2ovE3Wzf1pLiiMAAI7mFBI0kgzqM7hEKtY4iL2nfv4uU
findet man:
"Die Mitglieder des Betriebsrats, der die Wahlakten aufzubewahren hat, haben jederzeit die Möglichkeit, die Wahlakten einzusehen. Aus dem Zweck der Aufbewahrungspflicht ergebe sich ein berechtigtes Interesse derjenigen an der Einsichtnahme in die Wahlakten, für die die Gültigkeit der Betriebsratswahl von Bedeutung ist. Das sind zumindest diejenigen Personen und Stellen, die berechtigt sind, die Betriebsratswahl anzufechten (§ 19 Abs 2 S 1 BetrVG).
Für den Arbeitgeber gilt das Recht auf Einsichtnahme nur eingeschränkt, soweit sich daraus Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Arbeitnehmer ziehen lassen. Die Einsichtnahme in diese Unterlagen ist nur zulässig, wenn dies zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahl erforderlich ist. Das Wahlgeheimnis gilt auch für Betriebsratswahlen (§ 14 Abs 1 BetrVG)."
Das würde nach § 19 Abs. 2 BetrVG bedeuten:
"Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig."
das ein "Trupp" aus 3 Wahlberechtigten in diese Unterlagen reingucken dürfen. Bezüglich des Zeitpunktes würde ich (aus dem Bauch heraus) sagen "erst nach der Wahl".
Erstellt am 01.08.2024 um 07:20 Uhr von xyz68
Der Wahlvorstand leitet die Wahl.
Die Belegschaft reicht die Wahlvorschläge ein.
Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich.
Wie groß der zukünftige BR wird, richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten, das Wahlverfahren auch.
Jeder hat ein Recht auf Einblick in die Wählerliste.
Nur echte Leitende Angestellte dürfen nicht wählen. (Umfassende Prokura, Einstellung und Kündigung in alleiniger Verantwortung).
Im Wahlausschreiben, das veröffentlicht werden muss, sind alle relevante Fakten und alle Fristen aufgeführt.
Also die Wahl aktiv begleiten, sich vielleicht auch als Wahlhelfer anbieten, dann ist man am Wahltag mit dabei.
Vieles kann man also schon während der Wahl erkennen.
UND
Wir sind alle Menschen. Es gibt kaum eine BR-Wahl, die zu 100% korrekt abläuft. Inwiefern aber ein Fehler die Wahl ungültig macht, entscheidet im Zweifel das Gericht.
Du kannst also innerhalb der Frist auch schon in die Wählerliste schauen, das ist ein wichtiges Dokument der BR-Wahl.