Erstellt am 30.07.2024 um 00:51 Uhr von Catweazle
Drei Arbeitnehmer laden zur Wahlversammlung ein. In dieser wird der Wahlvorstand gewählt. Die drei müssen sich wohl außerhalb der Arbeitszeit finden. Einen Notar braucht ihr nicht.
Ihr solltet euch Hilfe von der Gewerkschaft holen.
Erstellt am 30.07.2024 um 07:45 Uhr von xyz68
@ Catweazle
Die Beglaubigung ist notwendig für den besonderen Kündigungsschutz für Initiatoren einer BR-Wahl.
@ Thomas S.
Du benötigst 2 weitere Personen, die zusammen mit die zur Wahl aufrufen, auch die sollten es beglaubigen lassen. Aktuell gilt dieser Schutz bis zum Aushang der Einladung zur Wahl des Wahlvorstandes für die BR-Wahl. Längstens aber 3 Monate.
Du selber darfst und solltest dich aufnehmen, Auch Mitglieder eines Wahlvorstandes dürfen in den BR gewählt werden. Also los 2 Mitstreiter finden. Holt euch Unterstützung bei der Gewerkschaft.
Die Mitstreiter zu finden, dafür würde ich dann doch eher meine Freizeit nutzen. Bis vor kurzem haben Arbeitgeber erst mit dem Einladung zur BV zur Wahl des Wahlvorstandes erfahren, dass sie das Glück haben, bald einen BR zu haben. Und auch wenn es jetzt einen gewissen Schutz für die Initiatoren gibt, würde ich nicht damit rechnen, dass der Arbeitgeber vor Freude nicht mehr in den Schlaf findet.
Gute Informationen findet man auf den Seiten der großen Schulungsanbieter oder auch hier:
https://www.betriebsratswahlen.de/die-wahl/vorbereitung/
Gern helfen wir auch hier im Forum weiter. Da aber ein wenig aufpassen, es herrscht nun einmal Meinungsfreiheit und leider ist nicht jeder Nutzer des Forums davon überzeugt, dass ein BR eine gute Sache ist.
Ich wünsche dir viel Kraft und Ausdauer und viel Erfolg, bei den Wahlvorbereitungen.
Erstellt am 30.07.2024 um 09:42 Uhr von celestro
"Die Beglaubigung ist notwendig für den besonderen Kündigungsschutz für Initiatoren einer BR-Wahl."
Sehe ich völlig anders ... mAn ist diese Beglaubigung nichts wert.
Geschützt werden die 3 Initiatoren der BR-Wahl. Ich kann nicht erkennen, was die Beglaubigung für eine Einzelperson hier helfen sollte. Aber vielleicht hilft das ja trotzdem.
P.S. eine Beglaubigung für das 3er Gespann kann man machen ... muss man mWn aber nicht.
Erstellt am 30.07.2024 um 12:54 Uhr von xyz68
Ebenfalls durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird ab dem 18.6.2021 der besondere Kündigungsschutz teilweise auch auf Arbeitnehmer erstreckt, die im Vorfeld einer von ihnen zu initiierenden Betriebsratswahl tätig werden. Nach § 15 Abs. 3b KSchG ist die ordentliche personen- und verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers, der Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats unternimmt, unwirksam. Der Kündigungsschutz setzt aber noch weiter voraus, dass der Arbeitnehmer eine öffentlich beglaubigte Erklärung (notarielle Beurkundung, § 129 BGB) mit dem Inhalt abgegeben hat, dass er beabsichtigt, einen Betriebsrat zu errichten. Die außerordentliche Kündigung wie auch die ordentliche betriebsbedingte Kündigung bleiben bei Vorliegen entsprechender Gründe möglich.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/besonderer-kuendigungsschutz-voraussetzungen-und-auswirk-65-initiatoren-einer-betriebsratswahl_idesk_PI42323_HI13371880.html
Hier können übrigens bis zu 6 Leute geschützt werden, diese müssen dann aber auch alle auf der Einladung drauf stehen.
Von daher schon ein Schutz und ja, er benötigt schnellstens 2 Mitstreiter und hat auch nur in Summe 3 Monate Zeit bis zur Einladung zur Wahl des Wahlvorstandes.
Erstellt am 30.07.2024 um 13:13 Uhr von celestro