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Amtsniederlegung BRV

N
noname0815
Jul 2017 bearbeitet

Moin Moin,

unser BRV überlegt momentan (bis jetzt inoffiziell) sein Amt niederzulegen (Interessenskonflikt). Dazu habe ich zwei Fragen (als stellvertretende BRV).

  1. Mit der Niederlegung des Vorsitzes, verliert man nicht automatisch seinen Platz im BR und ein Ersatzmitglied rückt nach, korrekt soweit? Aber welche Position nimmt dieser (ehemaliger BRV) dann ein, eigentlich folgt die Festlegung der Ersatzmitglieder ja nach Anzahl der Stimmen, ist er dann automatisches erstes Ersatzmitglied?

  2. Zudem müssen so schnell wie möglich Neuwahlen innerhalb des BR organisiert werden, um Vorsitz und Vertretung zu wählen?

Herzlichen Dank im Voraus!

1.30403

Community-Antworten (3)

C
Challenger

22.06.2017 um 20:49 Uhr

Zu 1. Wenn der BRV nur vom Vorsitz zurücktritt, ist er wieder ein "normales" BRMitglied. Zu 2. Die Neuwahl des BRV hat unverzüglich zu erfolgen.

N
nicoline

22.06.2017 um 22:59 Uhr

noname0815

  1. Mit der Niederlegung des Vorsitzes, verliert man nicht automatisch seinen Platz im BR und ein Ersatzmitglied rückt nach, korrekt soweit? Nein, nicht korrekt. Der BRV bleibt BRM, es rückt kein Ersatzmitglied nach. Ein Ersatzmitglied rückt nur dann auf, wenn der BRV auch sein Betriebsratsmandat niederlegt (oder zeitweilig verhindert ist) also ganz aus dem BR ausscheidet. Ist das der Fall, ist er auch kein Ersatzmitglied mehr! Der Stellvertreter übernimmt bis zur Neuwahl des BRV dessen Funktion. Die Neuwahl des BRV muss unverzüglich erfolgen. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhafte Verzögerung.
B
BRV-BFM

22.06.2017 um 23:49 Uhr

Das Amt vom BRV sollte Neu gewählt werden, wenn diese jetzige Stellvertreter für diesen Posten gewählt wird dann diesen auch neu besetzen. Wen aus Kraft des Amtes als Betriebsratsvorsitzende einige Ausschüsse in inne hat werden die Karten auch neu gemischt. Im Falle nur aus dem Amt der Betriebsratsvorsitzende er Zurückgetreten ist bleibt sein amt als normales BR-Mitglied weiterhin bestehen.

Gruß

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