Kosten der Wahlschulung im vereinfachten Verfahren
Hallo, ich wollte mal nachfragen, wenn wir im einfachen Verfahren wählen, und uns aber vor der ersten Stufe schon schulen lassen wollen, also noch gar kein Wahlvorstand sind, muss Arbeitgeber dann die Kosten der Wahlschulung tragen? Sich innerhalb der einen Woche noch zu schulen ist nämlich sehr knapp, vor allem muss man ja in der ersten Wahlversammlung schon so vieles beachten...
Community-Antworten (1)
31.05.2017 um 17:25 Uhr
Das ist sicherlich ein Problem, wenn ihr das erste mal eine Wahl durchführt.
Damit der AG nicht bei der Gelegenheit überhaupt erfährt, dass sich ein BR bildet, solltet ihr zumindest die Aufforderung zur Betriebsversammlung zwecks BR Wahl dem AG gegeben haben (Kündigungsschutz für die ersten drei Unterzeichner).
Zumindest ein gewerkschaftlicher Anbieter ist mir bekannt, der bereit ist die Erstschulung vorher durchzuführen, mit der Erwartungshaltung die Schulung nach der Versammlung in Rechnung zu stellen.
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