Erstellt am 17.06.2024 um 14:33 Uhr von celestro
1.) Das BRM könnte heute sein Amt niederlegen und ihr somit morgen den WV einsetzen.
2.) Das mit der Urlaubszeit habe ich noch nie verstanden ... dann sind halt einige nicht da. Und?
"Gibt es eine Frist? Wie lange haben wir Zeit?"
Es müssen "unverzüglich" Neuwahlen durchgeführt werden.
Erstellt am 17.06.2024 um 14:39 Uhr von SGM@MüAH
In der Urlaubszeit finde ich keine drei Leute, die das machen wollen. Es ist so schon schwierig.
Erstellt am 17.06.2024 um 16:03 Uhr von Meph1977
Es muss unverzüglich ein Wahlvorstand bestellt werden. Das heist ohne schuldhaftes Verzögern. Es kann aber auch nur jemand zum Wahlvorstand bestellt werden der das auch will finden sich keine 3 Leute kann der BR auch keinen Wahlvorstand bestellen.
Es kann auch durchaus Gründe geben erstmal keinen Wahlvorstand zu bestellen. Der Fitting 29. Auflage §13 RN 32 gibt hier nicht abschliesend als Beispiele an, hohe Abwesenheit wegen Kurzarbeit oder laufendes Insolvenzverfahren.
Erstellt am 18.06.2024 um 08:55 Uhr von nicht brauchen
Ohne schuldhaftes Verzögern kann auch 4 Monate sein. In der ersten Sitzung im August stellt man fest: Oh wir sind ja nicht mehr soviele und haben keinen Nachrücker mehr. Dann legt man für die nächste Sitzung einen Tagesordungspunkt: Wahl des Wahlvorstandes fest und macht schon mal einen Aushang "Wer hat Lust BR zu sein, oder so". Dann ist der August meist rum und alle sind wieder da...
Soll doch jemand klagen. Ihr seid trotzdem mit der Wahl schneller.