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Datenbackup (Server)

H
HalloHarry
Jun 2024 bearbeitet

Hallo,

da wir noch ein sehr junger und unerfahrener BR sind, hoffe ich auch eure Hilfe. Unser Unternehmen macht seit neuestens Datenbackups. Darunter werden E-Mail, Teams Chats, Dateien usw. verschlüsselt auf eine externe Festplatte gespeichert. Die externe Festplatte wird bei der internen Datenschutz-Koordinatorin gelagert und die technische Sicherung plus entschlüsselung erfolgt durch die IT. Der Betriebsrat hat von dieser Geschichte erst jetzt davon erfahren. Eine BV zum Datenbackup oder M365 gibt es noch nicht.

Ist der BR nicht vorzeitig und umfassend zu informieren? Ist der BR nicht Mitbestimmungspflichtig? Wie würdet ihr damit umgehen?

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Community-Antworten (1)

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Muschelschubser

17.06.2024 um 15:48 Uhr

Ist für die Backups ein neues System eingeführt worden? Dann ist die Sache nach §87 Abs. 1 (6) eigentlich klar, und Ihr wärt vorher ins Boot zu holen.

Aber auch wenn die Software schon ohne Mitbestimmung genutzt wird: Entsprechende Betriebsvereinbarungen gehören zur erzwingbaren Mitbestimmung. Das heißt, der AG kann Euch auch im Nachhinein keine Betriebsvereinbarung verweigern.

Ich würde ein Verhandlungspapier einreichen. Muster gibt es inzwischen jede Menge, von Seminaranbietern oder Gewerkschaften. Verweigert der AG die Verhandlungen, kann ein Einigungsstellenverfahren angestrengt werden, denn die Betriebsvereinbarungen sind ja erzwingbar.

Ein anderes Paar Schuhe ist der IT-Sicherheitsbeauftragte, der hier ebenfalls mal die Einhaltung der DSGVO verfolgen sollte.

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