Erstellt am 19.11.2019 um 14:40 Uhr von ganther
halte ich für schwer durchsetzbar. Schau mal dieses Urteil an 7 ABR 50/14. Da hat das BAG nicht unbedingt BR-freundlich die abstrakte Gefahr abgetan. Ist zwar nicht genau euer Fall aber ich finde die Argumentation durchaus für vergleichbar. Ggf kann man über die anderen datenschutzrechtlichen Regelungen in den USA was basteln, aber da würde ich mal Spezialisten zum Datenschutz befragem
Erstellt am 19.11.2019 um 14:45 Uhr von celestro
naja ... man braucht ja nicht zu allem gleich nen rechtlichen Anspruch. Es soll auch AG geben, die bei den paar Kröten den Vorbehalten der AN Rechnung tragen ....
Erstellt am 19.11.2019 um 14:57 Uhr von stehipp
Wir haben uns angewöhnt, sensible Daten passwortgeschützt in einem eigenen BR-Laufwerk zu hinterlegen.
Auf das Laufwerk haben nur die BR-Mitglieder Zugriff.
Ist sicherlich auch nicht wirklich sicher, aber was ist das in der heutigen Zeit schon.
Erstellt am 19.11.2019 um 15:08 Uhr von Kratzbürste
Angesichts der Rechtsprechung, wonach der BR seinerseits den Datenschutz bei seinen Abläufen zusichern können muss, halte ich es durchaus als für "erforderlich " argumentierbar, dass ihr einen derartigen Server braucht.
Erstellt am 19.11.2019 um 15:43 Uhr von Beinhart
Hallo!
Der Arbeitgeber kommt für die Kosten der Betriebsratstätigkeit auf. Er muss dem Betriebsrat alle für seine Arbeit erforderlichen Sachmittel zur Verfügung stellen (§ 40 BetrVG). Dazu gehören ein Büro mit Computer, Telefon und Internetanschluss, eventuell auch eine Sekretärin. Auch auf Fachliteratur und Fachzeitschriften hat der Betriebsrat einen Anspruch. Eine NAS in moderater Größe ist da sicherlich mit enthalten.
Wir haben eine eigene NAS, die steht aus Sicherheitsgründen im Serverraum, aber den Zugriff haben nur BR Mitglieder, nicht die Admins - es reicht ja, wenn die schon so überall gucken könnten...
Erstellt am 22.11.2019 um 16:00 Uhr von Der Löwe
Hallo,
trotz allem bleibt die IT und alle darauf befindlichen Daten Eigentum des AG. Schließlich bezahlt er wahrscheinlich auch den NAS-Server. Mit der neuen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) könnte es auch Probleme geben. Ihr müsstet sehr detailliert dokumentieren was mit den Daten auf diesem NAS passiert.
Wenn ich das richtig lese, dann hat euer Arbeitgeber schon gewaltige Probleme damit. Diese gilt nämlich auch für Server im nicht EU-Ausland. Wenn personenbezogene Daten so fahrlässig behandelt werden, ist das schon fast ein Fall für den Staatsanwalt.