BR online wählbar?
Ist es gesetzlich zulässig den BR auch online wählen zu lassen? Ich stelle mir als Medium unseren Sharepoint Server vor. Hier hat jeder Mitarbeiter einen eigenen Login über den die persönliche Wahl sichergestellt wäre. Wer lieber per Briefwahl wählen möchte könnte dies natürlich auch tun. Wir sind ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen und einigen Mitarbeitern im Homeoffice.
Community-Antworten (5)
30.12.2009 um 17:57 Uhr
Nein!!!!!!
30.12.2009 um 19:10 Uhr
Ja warum das denn nicht??
30.12.2009 um 21:57 Uhr
MeikeB Nein, hier dürfte der Grundsatz der geheimen Wahl nicht mehr gegeben sein. Solch eine Wahl dürfte nichtig sein.
31.12.2009 um 01:39 Uhr
Die einzige Person, welche sehen kann, ob jemand schon gewählt hat oder nicht wäre der Administrator. Und der unterliegt sowieso schon der besonderen Geheimhaltung. Ich denke es ist möglich das Verfahren so zu gestalten, daß nicht einsehbar ist wer wen gewählt hat. Und wie gesagt: Wenn einer der MA Bedenken hat, könnte er/sie ja immer noch auf die Briefwahl zurückgreifen.
Mir geht es darum, ob die Onlinewahl grundsätzlich ausgeschlossen ist, oder ob lediglich die üblichen Punkte beachtet werden müssen:
- geheime Wahl
- jeder Mitarbeiter muß die Möglichkeit zur Stimmabgabe haben
- Gültigkeit der Stimmen kann gewährleistet werden (nur einmal abstimmen, etc.)
31.12.2009 um 09:17 Uhr
@MeikeB Sach mal. So ganz habt Ihr Euch mit Wahlvorschriften und Abgabe der Stimmen noch nicht beschäftigt, nicht wahr. Es ist nicht erlaubt - Punkt. Die Wahl wäre hoffnungslos ungültig!
In Zeiten, in denen sogar der Einsatz von Wahlcomputer bei Lantags- oder Bundestagswahlen für ungültig erklärt wurde, ist so eine Frage redundant.
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