Gibt es die Möglichkeit wenn sich ein Mitarbeiter für das Amt des Betriebsrates bei einer anstehenden Betriebsratswahl sich zu entscheiden ob er sich für eine direkte Personenwahl oder für eine Listenwahl aufstellen lassen möchte?
Die Geschäftsführung, der Betriebsrat oder der Wahlvorstand gibt doch nicht vor ob eine direkte Personenwahl oder eine Listenwahl stattfindet, oder?
Die Art der Betriebsratswahl wird doch entschieden, durch die sich zur Wahl aufstellen lassenden Betriebsratsanwärtern, richtig?