Erstellt am 19.05.2017 um 17:35 Uhr von gironimo
Es kommt darauf an, ob ihr das vereinfachte Wahlverfahren anwenden müsst oder das normale Wahlverfahren (einfach gesagt bis 50 Wahlberechtigte oder mehr).
Bei dem vereinfachten Verfahren habt ihr immer Personenwahl.
Beim normalen Verfahren kommt es einzig und allein darauf an, ob beim Wahlvorstand eine Vorschlagsliste eingereicht wird (dann Personenwahl) oder mehrere Vorschlagslisten (dann Listenwahl).
Es liegt dann an den Wahlbewerbern, ob diese zu einer Liste zusammen finden wollen.
Erstellt am 19.05.2017 um 17:57 Uhr von celestro
"Beim normalen Verfahren kommt es einzig und allein darauf an, ob beim Wahlvorstand eine Vorschlagsliste eingereicht wird (dann Personenwahl) oder mehrere Vorschlagslisten (dann Listenwahl).
Es liegt dann an den Wahlbewerbern, ob diese zu einer Liste zusammen finden wollen."
Zumindest der letzte Satz ist wohl für Laien äußerst mißverständlich.
@ Elbeschwimmer
Faktisch ist es so, wie gironimo zunächst gesagt hat:
vereinfachtes Verfahren = Personenwahl
normales Wahlverfahren = Personenwahl (wenn ein Wahlvorschlag eingereicht wird), Verhältniswahl ("Listenwahl", wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden)
Wenn sich nun ein bunter Haufen von Leuten, die sich nicht kennen auf einen Zettel schreiben und die notwendigen anderen Voraussetzungen mitbringen, so hat man damit einen Wahlvorschlag. Geben nun andere Wahlbewerber innerhalb der gesetzten Frist ebenfalls noch einen Wahlvorschlag beim Wahlvorstand ab, dann gibt es eine Verhältniswahl. Und aus der ersten Liste, welche eigentlich für eine Personenwahl eingereicht wurde, wird eine Liste in der Verhältniswahl.
Das Dumme daran ist, daß eine andere Liste bis zum allerletzten Moment der Frist mit dem Einreichen warten könnte.
Wie man es dennoch "beeinflussen" kann ? Nun .... bei uns wollen immer alle eine Personenwahl. Daher stellt bei uns der amtierende BRV zu Beginn eine Liste auf (mit den derzeit amtierenden BRM) und jeder andere darf sich auf diese Liste mit drauf schreiben. Die wird dann eingereicht und fertig. "Zum Glück" kam bislang noch niemand auf die Idee, dazwischen zu funken. Aber ich denke jeder weiß auch, das er / sie sich den Zorn der MA zuziehen würde, wenn da jemand "ausschert".